Zweitwohnungen: Streit um Streichung des Eigenmietwerts ungelöst
Der Ständerat will den Eigenmietwert bei Zweitwohnungen weiterhin nicht abschaffen. Er hat am Donnerstag auf dieser Haltung beharrt und stellt sich damit gegen den Nationalrat. Die Vorlage geht zurück an die grosse Kammer.
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Blick auf Flims GR. (Symbolbild)
Pirmin Bischof (Mitte/SO) hielt im Namen der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) fest, dass ein kompletter Systemwechsel zwar konsequent wäre. «Jedoch hätte dies hohe finanzielle Einbussen für die Tourismuskantone zur Folge.»
Die kleine Kammer will den Eigenmietwert deshalb nur beim Erstwohnsitz abschaffen. Zweitwohnungen würden damit weiterhin zum Eigenmietwert besteuert. Der Entscheid fiel mit 36 zu 8 Stimmen.
Für einen vollständigen Systemwechsel votierten in der kleinen Kammer nur einzelne Mitglieder der Ratslinken sowie der Mitte. Im Nationalrat war die Unterstützung ungleich grösser: Nur die FDP-Fraktion war dagegen.
«Natürlich wäre eine komplette Abschaffung einfacher, aber am Schluss müssen wir eine Güterabwägung machen und alle mit ins Boot holen», hielt Hannes Germann (SVP/SH) fest. Noch sei unklar, wie sich die Kantone in einem allfälligen Abstimmungskampf positionieren würden. Ohne deren Unterstützung sei die Vorlage stark gefährdet.
Angst vor mehr Bürokratie
Die Minderheit um Carlo Sommaruga (SP/GE) argumentierte ohne Erfolg, dass die Verwaltungsökonomie stärker gewichtet und ein konsequenter Systemwechsel vollzogen werden solle. Nur so könnten die Steuerbehörden administrativ entlastet und Doppelspurigkeiten verhindert werden. «Wenn wir die Vorlage durchbringen wollen, ist es schwierig zu erklären, weshalb wir zwei verschiedene Systeme schaffen», sagte Erich Ettlin (Mitte/OW).
Mittelfristiges Ziel sei die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen, so die Minderheit. Das solle den betroffenen Kantonen die Möglichkeit geben, die durch einen vollständigen Systemwechsel bei der Besteuerung des Eigenmietwerts zu erwartenden Steuerausfälle zu kompensieren.
Die zuständige Nationalratskommission arbeitet an einer entsprechenden Vorlage. Bis zur Umsetzung dürfte es aber noch mehrere Jahre dauern.
Differenzen bei Schuldzinsenabzug
Auch bei einem zweiten zentralen Punkt der Reform besteht eine Differenz. Der Ständerat ist beim Schuldzinsenabzug weniger restriktiv als der Nationalrat. So sollen künftig noch Abzüge bis zu siebzig Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulässig sein.
Der Nationalrat will diese Schwelle bei vierzig Prozent festsetzen. Eine Minderheit der WAK-S wollte gar keine Schuldzinsenabzüge mehr erlauben, um die hohe Privatverschuldung zu reduzieren. Dieser Antrag scheiterte aber. Heute werden Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge und weiterer 50'000 Franken zugelassen.
Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts von Wohneigentum ist ein Dauerbrenner und umstritten. Schon zwei Mal scheiterten Vorlagen dazu an der Urne und schon mehrmals im Parlament. (sda)