Zürich: Seilbahn vom Hauptbahnhof zur Universität?
Am Boden hat es für neue Tram- oder Buslinien wenig Platz – das Zürcher Hochschulquartier soll deshalb über die Luft erschlossen werden: Der Regierungsrat soll auf Wunsch des Kantonsrats die Option einer Seilbahn nun zumindest einmal prüfen.
Quelle: zvg
So könnte das Hochschulgebiet in der Stadt Zürich dereinst aussehen.
Der Kantonsrat hat ein entsprechendes Postulat von SP, FDP und CVP mit 91 zu 70 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. "Wir stehen vor einem ungelösten Verkehrsproblem", hatte Jonas Erni (SP, Wädenswil) den Vorstoss begründet. Denn das Hochschulquartier mit seinen Institutionen ETH, Universität und Universitätsspital werde in den kommenden Jahrzehnten stetig wachsen und sei damit auf eine bessere Erschliessung angewiesen. Die Vorteile einer Seilbahn, die den Hauptbahnhof mit dem Hochschulquartier verbinden würde, seien vielfältig und lägen auf der Hand, meinte Erni. Insgesamt sei eine Seilbahn "sauberer, billiger und schneller", sie wäre auch zügig zu realisieren.
Wenig Verständnis für diese Pläne zeigten die Grünen: Verkehrsprobleme seien vielschichtiger, sagte Gabri Petri (Zürich) sinngemäss. "Sandkasten- oder Legospiele reichen nicht aus." Es bestehe kein Bedarf für eine Seilbahn, glaubte auch Pierre Dalcher (SVP, Schlieren). Zudem seien die Unwägbarkeiten enorm, wie die langjährigen Planungen der Zoo-Seilbahn zeigen würden.
Die Seilbahn sei eine innovative Idee, die nun zumindest einmal geprüft werden soll, meinte hingegen Olivier Hofmann (FDP, Hausen am Albis). Auch die EVP sprach sich deshalb für den Vorstoss aus, auch wenn sie dessen Realisierbarkeit im innerstädtischen Bereich als sehr klein einstufte, wie Daniel Sommer (Affoltern am Albis) ausführte.
Mit der Überweisung des Postulates wird der Regierungsrat nun innert zwei Jahren einen Bericht vorlegen: Gemäss Auftrag muss er darin aufzeigen, ob eine Seilbahn ins Hochschulquartier sinnvoll und kostengünstig wäre. Gegebenenfalls sollen dann eine entsprechende Richtplanteilrevision sowie das notwendige Plangenehmigungsverfahren veranlasst werden.
Die Stadt Zürich prüft ebenfalls seit Jahren Möglichkeiten, wie sich das Hochschulquartier besser mit HB, Central und Stadelhofen verbinden liesse. Als Vision hatte Tiefbauvorstand Filippo Leutenegger (FDP) auch schon mal Rolltreppen anstelle der Polybahn ins Spiel gebracht.
Gestaltungspläne aufgehoben
Das Hochschulgebiet soll bekanntlich für mehrere Milliarden Franken erweitert werden. Daran beteiligt sind Bund, Kanton, die Universität, das Unispital und die ETH. Insgesamt gibt es sechs Gestaltungspläne. Ende August 2017 setzte die Baudirektion drei davon fest: USZ-Kernareal Ost, Wässerwies und Schmelzbergareal. Dagegen wurden Rekurse erhoben, die das Baurekursgericht nun gutgeheissen hat. In der Folge hob es die Gestaltungspläne in erster Instanz auf, wie die NZZ in ihrer Onlineausgabe gestern Abend berichtete. Demnach erachten die Richter das Vorgehen des Kantons als unzulässig. Dieser hat die Gestaltungspläne noch vor der in diesem Jahr geplanten Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) aus dem Jahr 1963 festgesetzt. «Das ist für das Gericht der verkehrte Weg. Erst müsse die Stadt die BZO festlegen. Um widersprüchliche Entscheide zu verhindern, seien die kantonalen Gestaltungspläne anhand der städtischen Grundordnung zu beurteilen», zitiert die NZZ aus der Begründung des Gerichts.
Wie die Baudirektion heute mitteilt, wird sie den Entscheid vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Er beruhe ausschliesslich auf formellen Aspekten.«Die Baudirektion hält an ihrer Auffassung fest, dass der Kanton zur Umsetzung seiner Aufgaben geeignete planungsrechtliche Instrumente braucht. Diese hat sie im vorliegenden Fall auf der Grundlage einer entsprechenden Festsetzung im kantonalen Richtplan in Form der Gestaltungspläne korrekt angewendet», heisst es. Ausserdem bedauert sie, dass das Baurekursgericht keine inhaltlichen, materiell-rechtlichen Aussagen zu den Gestaltungsplänen gemacht hat. «Damit wurde eine Chance verpasst, Planungssicherheit zu schaffen.» (sda/mt)