Zahlungen in NFA steigen erneut
Der nationale Finanzausgleich fordert erneut höhere Zahlungen der Geberkantone. Insgesamt belaufen sich die Ausgleichszahlungen für nächstes Jahr auf rund 5,2 Milliarden Franken. Das sind 132 Millionen oder 2,6 Prozent mehr als im laufenden Jahr.
Mit dem nationalen Finanzausgleich werden die Ressourcen der einzelnen Kantone aneinander angeglichen. Jedes Jahr legt der Bund die Zahlungen für das Folgejahr fest. 2019 müssen die sieben Geberkantone (Zürich, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug, Basel-Stadt und Genf) den Nehmerkantonen insgesamt 5,221 Milliarden Franken zahlen, wie es in einer Mitteilung heisst. Das sind 2,6 Prozent oder 132 Millionen Franken mehr.
Der grösste Nettozahler bleibt mit 487‘176 Millionen Franken der Kanton Zürich. Er zahlt 26 Millionen mehr als im laufenden Jahr. Am meisten Geld erhält nach wie vor der Kanton Bern mit knapp 1,2 Milliarden Franken, 85 Millionen weniger als 2018. Die zweitstärkste Belastung liegt im Kanton Zug mit 329,4 Millionen (plus 17 Millionen), die drittstärkste in Genf mit 299,8 Millionen (plus 2 Millionen). Pro Einwohner wird mit 2727 Franken Zug am stärksten belastet. Bei den Nehmerkantonen liegt das Wallis auf dem zweiten Platz. Der Kanton erhält nächstes Jahr 730,2 Millionen (plus 35 Millionen). Platz 3 geht an St. Gallen, wo 468,3 Millionen Franken hinfliessen werden, 25 mehr als 2018. Am meisten pro Einwohner erhält der Kanton Jura (2288 Franken).
Die Zahlungen des Finanzausgleichs gliedern sich in drei Gefässe:
Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Ressourcen mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Finanziert wird er vom Bund und den Geberkantonen. Die Ressourcenstärke ergibt sich durch die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. In diesem Gefäss legen die Zahlen nächstes Jahr um 3,5 Prozent zu und betragen rund 4,2 Milliarden Franken. Die stärkste Zunahme des Ressourcenindex verzeichnen Obwalden, Appenzell Innerrhoden und Zug. Den grössten Rückgang gibt es in Neuenburg, Solothurn und Aargau.
Das zweite Gefäss ist der Lastenausgleich. Im soziodemografischen Lastenausgleich werden Kantone entlastet, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder ihre Zentrumsfunktion (wie im Fall der Bundeshauptstadt) übermässig belastet sind. Im geografisch-topografischen Lastenausgleich erhalten jene Kantone Geld, die durch ihre Höhenlage, die Steilheit oder wegen der spezifischen Siedlungsstruktur übermässig belastet sind. Finanziert wird der Lastenausgleich vollumfänglich durch den Bund. Der Beitrag für das nächste Jahr beläuft sich auf rund 724 Millionen Franken, je 362 für den soziodemografischen und den geografisch-topografischen Lastenausgleich. Gegenüber 2018 wächst er um 0,8 Prozent, bedingt durch die positive Teuerung.
Das dritte Gefäss ist der Härteausgleich, der zu zwei Dritteln vom Bund und einem Drittel von den Kantonen finanziert wird. Er soll sicherstellen, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichssystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Das Gefäss ist bis 2034 befristet und wird seit 2016 jedes Jahr um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Aus diesem Grund sinken die Zahlungen an den Härteausgleich nächstes Jahr um 17 Millionen auf 280 Millionen Franken.
Der Bericht zu den nächstjährigen Zahlungen wird nun den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. An ihrer Plenarversammlung vom 28. September wird die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) Stellung nehmen und dem Finanzdepartement Bericht erstatten. Je nachdem, wie diese Anhörung ausfällt, können sich die Beträge noch ändern. Danach passt der Bundesrat die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich den neuen Werten entsprechend an und setzt sie auf 1. Januar 2019 in Kraft. (pd/mt)