12:36 VERSCHIEDENES

Wohnraumförderung des Bundes: Vernehmlassung für Gesetzesänderung läuft

Geschrieben von: Stefan Schmid (sts)
Teaserbild-Quelle: Wikimedia - Creative Commons – Zinneke – eigenes Werk

Bei indirekt vom Bund geförderten Wohnungen will der Bundesrat klare Rechtsgrundlagen für die Einführung eines neuen Kostenmietmodells schaffen. Dafür ist eine Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes notwendig, für welche er heute die Vernehmlassung eröffnet hat.

Bund Vernehmlassung Wohnraumförderungsgesetzes

Quelle: Wikimedia - Creative Commons – Zinneke – eigenes Werk

Gesetzesänderungen sollen für indirekt vom Bund geförderte Wohnungen die Einführung eines Kostenmietmodell ermöglichen.

Der Bund konzentriert seine aktuelle Wohnraumförderung auf die Unterstützung der Aktivitäten von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Laut dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG) erfolgt diese indirekt über gesamtschweizerisch tätige Dachorganisationen. Demnach stellt der Bund die Finanzmittel für einen Fonds de Roulement zur Verfügung, der von den Dachorganisationen treuhänderisch verwaltet wird. Daraus werden zinsgünstige Darlehen für den Bau, die Erneuerung oder den Erwerb von preisgünstigen Mietwohnungen vergeben.

Neues Kostenmietmodell

Für die indirekte Wohnraumförderung des Bundes hat eine vom Bundesamt für Wohnungswesen und den Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger initiierte Projektgruppe ein neues Kostenmietmodell entwickelt. Neu sollen insbesondere die Betriebskosten pauschal mit Hilfe des Gebäudeversicherungswertes berechnet werden, wie es in einer Mitteilung des Bundesamts für Wohnungswesen heisst. Im Vergleich zur bisherigen Berechnungsweise erleichtere das Modell sowohl die Festlegung wie auch die Überprüfung der Miete bei geförderten Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern. 

Zur Umsetzung des neuen Kostenmietmodells brauche es zum einen im WFG eine klare Rechtsgrundlage für die Festlegung der Kostenmiete bei Wohnungen, wofür laut Mitteilung ein neuer Gesetzesartikel eingeführt werden soll (neu Art. 38a WFG). Zweitens soll eine explizite Gesetzesgrundlage für die staatliche Mietzinskontrolle bei den geförderten Wohnungen geschaffen werden, was die Änderung einer Gesetzesbestimmung erfordert (Art. 54 Abs. 1 WFG). Für die Gesetzesanpassungen hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet, die entsprechend der dreimonatigen Frist am 20. Dezember 2024 endet. (mgt/sts)

Auch interessant

Anzeige

Firmenprofile

Meva Schalungs-Systeme AG

Finden Sie über die neuen Firmenprofile bequem und unkompliziert Kontakte zu Handwerkern und Herstellern.

Reports

analyse

Kostenfreie Reports zur Bauindustrie

Jetzt noch mehr inhaltsstarke Quartalsanalysen, kostenlos für Baublatt Abonnent*innen. Neben der Baublatt Analyse, die neu «Baublatt Project Categories» heisst, erhalten Sie ab April 2025 zwei brandneue Reports als Zusatz. Erfahren Sie hier was «Baublatt Top Players» und «Baublatt Regional Projects» zu bieten haben – wie gewohnt digital, prägnant und graphisch auf den Punkt gebracht.

Dossier

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten
© James Sullivan, unsplash

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten

Dieses Dossier enthält die Artikel aus den letzten Baublatt-Ausgaben sowie Geschichten, die exklusiv auf baublatt.ch erscheinen. Dabei geht es unter anderem um die Baukonjunktur, neue Bauverfahren, Erkenntnisse aus der Forschung, aktuelle Bauprojekte oder um besonders interessante Baustellen.

Bauaufträge

Alle Bauaufträge

Newsletter abonnieren

newsico

Mit dem Baublatt-Newsletter erhalten Sie regelmässig relevante, unabhängige News zu aktuellen Themen der Baubranche.