Kanton Luzern will Windkraftausbau mit kantonalem Verfahren beschleunigen
Im Kanton Luzern sollen grosse Windkraftwerke zügiger realisiert werden als heute. Der Kantonsrat hat sich für ein kantonales Planungsverfahren ausgesprochen. Über kleinere Windkraftprojekte sollen weiterhin die Standortgemeinden entscheiden.
Quelle: zvg
Im kantonale Richtplan sind 22 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 5500 Hektar vorgesehen, in denen Windräder installiert werden können.
Das Parlament hiess nach erster Lesung das teilrevidierte Planungs- und Baugesetz mit 78 zu 27 Stimmen gut. Mit der Vorlage werden Zielsetzungen des Planungsberichts Klima und Energie umgesetzt und ein Ausbau der erneuerbaren Energie angestrebt. Dabei geht es vor allem um den Bau grösserer Windkraftwerke. Um die Verfahren zu beschleunigen, beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat die Einführung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahren für Windkraftanlagen, die einen wichtigen Beitrag an die Stromversorgung leisten. Solche kantonalen Verfahren gebe es bereits im Strassen -und Wasserbau und hätten sich bewährt, hiess es im Kantonsrat. Allerdings beschränkt ein kantonales Verfahren die Planungsautonomie der Gemeinden. Einen Beschluss der kommunalen Stimmberechtigten wird es nicht mehr geben.
Einzelinteressen sollen das Kraftwerkprojekt nicht verzögern
Dies störte vor allem die SVP. Ihr Antrag, eine kommunale Bewilligung im Gesetz festzuschreiben, wurde aber mit 81 zu 25 Stimmen verworfen. Das kantonale Verfahren sei der Kern der Vorlage, erklärte Kommissionssprecher Michael Kurmann (Mitte). Mit dem kantonalen Plangenehmigungsverfahren soll verhindert werden, dass Einzelinteressen in der Standortgemeinde ein Kraftwerkprojekt von öffentlichem Interesse verzögern oder verhindern können. Zwischen dem Projektierungsbeginn und der Realisierung können heute weit über 20 Jahre verstreichen.
Das kantonale Verfahren soll nur für grössere Projekte gelten. Über kleinere Vorhaben, an denen ein kommunales Interesse besteht, sollen weiterhin die Stimmberechtigten der Standortgemeinde im Rahmen der Nutzungsplanung entscheiden. Als Grenze sieht der Regierungsrat bei Windkraftanlagen eine Jahresproduktion von 10 Gigawattstunden. Im kantonale Richtplan sind 22 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 5500 Hektar vorgesehen, in denen Windräder installiert werden können. Die Anlagen müssen dabei einen Abstand von 300 Meter zu Bauzonen haben. Die konkreten Abstände sollen dabei im Einzelfall geprüft werden und nach den massgeblichen Vorschriften, etwa zum Lärmschutz, festgelegt werden. Dies werde etwa auch bei den Strassen so gemacht, sagte Baudirektor Fabian Peter (FDP).
SVP forderte grössere Abstände zwischen den Windkraftanlagen
Für die SVP war dies angesichts der Höhe von Windkraftanlagen von bis zu 250 Meter zu wenig. Angela Lüthold (SVP) forderte, dass der Abstand drei Mal so gross sein soll, wie die Anlage hoch ist. Der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrats lehnten dies ab. Bei einem 700-Meter-Abstand würde diese Fläche um 96 Prozent schrumpfen. Das Potential für die Nutzung der Windkraft würde mit der Motion drastisch reduziert, sagte Simon Howald (GLP). Sara Muff (SP) vermutete, dass es Lüthold nicht um die Vermeidung von Lärm, sondern um die Verhinderung von Windkraftanlagen gehe.
Der Kantonsrat lehnte die Motion von Lüthold in der Folge deutlich ab. Auch ein abgeschwächter Antrag für einen Abstand von 500 Meter war chancenlos. Abgelehnt wurde auch ein Antrag von Korintha Bärtsch (Grüne). Sie wollte verhindern, dass im Kanton Luzern mit Gas betriebene Reservekraftwerke gebaut werden können. Ein solches Kraftwerk widerspreche den Luzerner Klimazielen, sagte sie. Die Mehrheit fand aber, dass ein solches Kraftwerk eine Versicherung sein könne. (sda/sts)