Umstrittene Einkommenslimite für günstige Wohnungen: Stadtzürcher AL krebst zurück
Die Stadtzürcher AL will einen «Reset» beim Thema Einkommenslimiten für günstige Wohnungen. Sie hat entschieden, der umstrittenen Vorlage, der sie vor einer Woche selber noch zugestimmt hatte, ihre Unterstützung zu entziehen.
Quelle: Ben Kron
Blick auf die Stadt Zürich. (Symbolbild)
«Wir müssen anerkennen, dass wir vergangene Woche nicht unsere beste Performance abgeliefert haben», räumte AL-Gemeinderat David Garcia Nuñez am Mittwoch in der Ratsdebatte ein. Die AL werde die Vorlage deshalb in der zweiten Lesung ablehnen. Gleichzeitig solle die Sache an die Kommission zurückgeschickt werden. «Es braucht einen Reset.»
Die linke Mehrheit hatte letzten Mittwoch entschieden, dass bei günstigen Neubauwohnungen, die durch höhere Ausnutzung entstehen, keine Einkommenslimite gelten soll. Die Ratslinke erreichte so, dass sich nicht nur Bedürftige auf günstige Wohnungen bewerben können, sondern auch der Mittelstand und Wohlhabende.
SP will dem Mittelstand helfen
Die SP argumentierte letzten Mittwoch, dass auch der Mittelstand heute keinen Spielraum mehr habe und unter den hohen Mieten leide. Niemand solle dazu gezwungen werden, die überhöhten Renditen der Immobilienfirmen zu finanzieren.
Der Grüne Finanzvorsteher Daniel Leupi war ratlos. «Ich weiss nicht, was Rot-Grün hier geritten hat», sagte er. «Ohne Einkommenslimite schaffen wir keine Wohnungen für jene, die sie wirklich brauchen.» Das Ziel der Verordnung werde verfehlt, wenn die günstigen Wohnungen an Menschen mit Google-Löhnen gehen würden.
Gleicher Meinung wie der Finanzvorsteher waren GLP, EVP und FDP. Nur mit einer Einkommenslimite würden die günstigen Wohnungen an jene gehen, die sonst keine Chance auf dem Wohnungsmarkt hätten. Weil die linke Mehrheit diese Limite letzten Mittwoch aber strich, prüfen die Bürgerlichen bereits das Referendum. Sollte das Parlament die Einkommenslimite nun nicht in einer Ehrenrunde wieder in die Vorlage aufnehmen, kommt die Vorlage wohl vors Volk.
Mindestanteil an günstigen Wohnungen
Auslöser für das neue Regelwerk war eine kantonale Abstimmung im Jahr 2014. Die Stimmberechtigten sagten damals Ja zu einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes, die mehr günstige Wohnungen schaffen soll. Diese Gesetzesänderung erlaubt es Städten und Gemeinden, bei Bauprojekten einen Mindestanteil an günstigen Wohnungen vorzuschreiben – auch wenn die Investoren privat sind.
Die Stadt Zürich kündigte als erste Stadt im Kanton an, diesen neuen Paragrafen 49b anzuwenden. Die SVP lehnt dieses Vorhaben aus Prinzip ab, egal ob mit oder ohne Einkommenslimite bei der Vermietung. (sda/pb)