Püntenareal Neuwiesen in Winterthur: Weitere Schadstoffe gemessen
Auf dem Püntenareal Neuwiesen in Winterthur wurden in einem früheren Deponiebereich zu hohe Schadstoffwerte im Boden gemessen. Die Stadt liess daraufhin auch das restliche Areal untersuchen. Das Ergebnis: Auch dieser Bereich ist belastet.
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Schrebergarten. (Symbolbild)
Seit dem 19. Jahrhundert wurde in einem Teilbereich des heutigen nördlichen Püntenareals Neuwiesen in Winterthur Kies abgebaut. Die dabei entstandene Kiesgrube diente während der 1930er- bis 1940er-Jahre als Deponie – und wurde unter anderem mit Abfall wieder aufgefüllt. Solche Deponien sind Zeugen einer Zeit, als noch keine umweltverträglichen Wege zur Abfallbeseitigung bekannt waren.
Das hat sich mittlerweile geändert. Nun gilt es diesen früheren Umgang mit Abfällen aufzuarbeiten. Weil von solchen Arealen Schadstoffe in die Umwelt gelangen können, wurden sie im Kataster der belasteten Standorte erfasst. Bund und Kantone sorgen nun dafür, dass diese Standorte in aufwendiger Arbeit nach und nach untersucht sowie – wenn nötig – überwacht und saniert werden.
Quecksilber im Boden
Anfang 2022 wurde so auch das Püntenareal Neuwiesen in Winterthur untersucht, auf dem sich Schrebergärten befinden. Dabei wurde im früheren Deponiebereich eine erhöhte Schadstoffbelastung festgestellt. Betroffen sind dabei nicht nur das im Boden liegende Material, sondern auch die oberen, bewirtschafteten Bodenflächen. Bei den Schadstoffen handelt es sich vor allem um Quecksilber und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Die kantonalen Behörden erliessen in der Folge für den Teilbereich der ehemaligen Deponie eine Verfügung mit unterschiedlichen Massnahmen für einzelne Parzellen. Diese betrafen den Nahrungspflanzenanbau sowie den Aufenthalt auf den Parzellen und reichten von Empfehlungen über Einschränkungen hin bis zum Verbot. Letzteres führte auch zur Schliessung einiger Pünten auf dem Areal.
Belastung durch Kehrichtkompost
Die Stadt Winterthur liess daraufhin auch den restlichen Teil im Norden untersuchen. Die Resultate zeigen nun, dass auch in diesem Bereich erhöhte Schadstoffgehalte vorliegen. Dabei handelt es sich vor allem um PAK, Quecksilber und Blei, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Die Belastungen seien hier aber mehrheitlich geringer als direkt über der Deponie, heisst es weiter.
Laut Stadt könne davon ausgegangen werden, dass die Belastungen auf die individuelle Bewirtschaftung und jahrzehntelange Nutzung der Pünten zurückzuführen sind. Insbesondere auf das Einbringen von belastetem Material wie Asche, Klärschlamm und Kehrichtkompost in der Vergangenheit sowie auf den starken Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln.
Keine Gefahr für Gesundheit
Die Bodenbelastung auf dem Areal stelle zwar keine akute Gefahr für die Gesundheit dar. Trotzdem habe die Überschreitung der Grenzwerte zur Folge, dass vorsorgliche Massnahmen ergriffen werden müssten. Das kantonale Amt für Landschaft und Natur hat deshalb auch für die Parzellen ausserhalb der Deponie eine Verfügung mit ähnlichen Massnahmen erlassen.
Die Stadt Winterthur will als Grundeigentümerin des Areals so schnell wie möglich eine Sanierung der betroffenen Bereiche in die Wege leiten. (mgt/pb)
Bodenbelastungen in Familiengärten
Insbesondere Böden von alten Familiengartenanlagen können auch ausserhalb der vom Kanton erfassten belasteten Standorte (zum Beispiel ehemalige Deponien) eine gewisse Schadstoffbelastung aufweisen. Laut Mitteilung empfiehlt sich deshalb grundsätzlich, Nahrungspflanzen vor dem Konsum zu waschen und nach Möglichkeit zu schälen.
Die Ursachen für eine Belastung sind vielfältig: Typischerweise handelt es sich um eine Kombination der Vorgeschichte der Flächen, der Bewirtschaftung in der Vergangenheit und der Akkumulation von Schadstoffeinträgen aus der Luft. Um weitere Immissionen zu reduzieren, gibt es heute von gesetzlicher Seite diverse Regelungen. Beispielsweise dürfen Asche, Klärschlamm oder der früher aus Siedlungsabfällen produzierte «Kehrichtkompost» nicht mehr in Gärten verwendet werden.
Für die Winterthurer Pünten gilt zudem die Püntenordnung, in der seit einigen Jahren beispielsweise der Einsatz von Mineraldüngern, Pflanzenschutzmitteln und Herbiziden oder Insektiziden auf chemisch-synthetischer Basis verboten ist.
Die Übersichtspläne mit den kantonalen Nutzungsempfehlungen, Einschränkungen und Verboten auf dem Püntenareal Neuwiesen von Juni 2022 wurden aktualisiert und können hier heruntergeladen werden.