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Planungszone beim Camping Fanel in Gampelen ist unzulässig

Teaserbild-Quelle: Google Maps

Die Planungszone der Gemeinde Gampelen zum Campingplatz Fanel am Neuenburgersee ist unzulässig und muss aufgehoben werden. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat Einsprachen gegen die Planungszone gutgeheissen.

Camping in Gampelen Fanel Kanton Bern

Quelle: Google Maps

Der umstrittene Campingplatz Fanel (Bildmitte) am Neuenburgersee bei Gampelen im Kanton Bern muss weg.

Der Entscheid des AGR ist nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) angefochten werden, wie die DIJ am Freitag mitteilte. Der Gemeinderat von Gampelen wird den Entscheid des AGR nächsten Dienstag besprechen und prüfen, wie Eric Dietrich, Gemeindepräsident von Gampelen, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte.

Die Gemeinde Gampelen habe im September 2022 beschlossen, Gebiete betreffend den Campingplatz Fanel für zwei Jahre mit einer Planungszone zu belegen. Gemäss Mitteilung des AGR begründetet die Gemeinde dies namentlich mit dem Ziel, den Campingplatz erhalten zu wollen. Gegen diese Planungszone hatten Umweltverbände eine Kollektiveinsprache erhoben.

Campingplatz in Naturschutzzone

Der Campingplatz Fanel am Neuenburgersee ist seit Jahren umstritten, denn er befindet sich in einem Naturschutzgebiet. Als er in den 1950-er Jahren erstellte wurde, war das Gebiet noch nicht so geschützt wie heute. Planungsrechtlich war der Campingplatz nicht gesichert.

Das betroffene Gebiet ist inzwischen ein Hotspot der Biodiversität und weist schweizweit eine der höchsten Konzentrationen von Schutzzonen auf. Am Süd- und Ostufer des Neuenburgersees kommen rund ein Viertel aller schweizerischen Tierarten und ein Drittel aller Pflanzenarten vor.

Gestaffelter Rückbau bis Ende 2025

Die Zonenkonformität des Campings ist seit Jahren ein Dauerthema. Bereits 2003 kam so etwa ein Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zum Schluss, dass der Campingplatz Fanel das Naturschutzgebiet beeinträchtige.

Vor fünf Jahren eigneten sich der Kanton Bern, der Touring Club der Schweiz (TCS) als Betreiber des Campings, und Umweltverbände darauf, den Campingplatz noch bis Ende 2024 zu erhalten. Dann müsste er weg. Der Rückbau werde gemäss dem Kanton bis Ende 2025 gestaffelt erfolgen.

Der öffentlich zugängliche Badeplatz soll auch künftig der Bevölkerung zur Verfügung stehen. (sda/pb)

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