Luzerner Stadtrat hält Mietzinskontrolle für nicht machbar
Der Stadt Luzern sind die Hände gebunden, wenn es um das Verhindern von Mietzinsanstiegen nach Gebäudesanierungen geht. Der Stadtrat spricht sich aus rechtlichen und praktischen Gründen gegen eine umfassende Mietzinskontrolle aus.
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Schlüssel, Symbolbild.
Die Fraktionen von SP und Grünen machen sich in einer Motion dafür stark, dass der Klimaschutz im Einklang mit dem Mieterschutz steht. Weil viele Mietshäuser in den nächsten Jahren energetisch saniert werden, befürchten sie, dass auf Mieter vermehrt Mietzinserhöhungen und Kündigungen zukommen.
Die Motion fordert deswegen eine «soziale Abfederung zugunsten der breiten Bevölkerung», auch damit die städtische Klimastrategie an der Urne nicht abgelehnt werde. Luzern müsse, wie es Genf, Basel oder die Waadt vormachten, die Mieterschaft besser schützen. Besonders angetan sind die Motionäre von der Genfer Lösung. Die Vermieter müssen dort, wenn sie eine Baugenehmigung für eine Sanierung einreichen, auch ein Formular eingeben, auf dessen Basis die Verwaltung den nach der Renovation zulässigen Mietzins berechnet.
Für eine solche umfassende Mietzinskontrolle gebe es im Kanton Luzern aber keine rechtliche Grundlage, erklärte der Stadtrat in seiner Antwort auf die Motion. Die Luzerner Kantonsverfassung kenne im Gegensatz zur jener von Genf kein «Recht auf Wohnen». Auch die Gemeindeautonomie gehe in Luzern nicht so weit, dass die Stadt die geforderte Mietzinskontrolle einführen könnte.
Teurer Aufbau einer Behörde zur Mietzinskontrolle
Der Stadtrat weist auch auf die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit hin, die durch eine Mietzinskontrolle tangiert würden. Ferner geht er davon aus, dass der Aufbau einer Mietzinskontrollbehörde teuer und zum jetzigen Zeitpunkt nicht verhältnismässig wäre, denn die Situation auf dem Wohnungsmarkt sei zur Zeit nicht prekär. Auch könnten die negativen Folgen des Klimaschutzes für die Mieterschaft noch nicht abgeschätzt werden.
Der Stadtrat teilt aber das Anliegen der Motion und beantragt dem Grossen Stadtrat, sie in der weniger verpflichtenden Form eines Postulats zu überweisen. Er werde sich anderweitig für den Mieterschutz einsetzen, etwa über die Förderungen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Auch setze er sich beim Kanton für mehr Kompetenzen der Gemeinden ein und er werde via dem Städteverband aktiv.