Luzern will günstige Wohnungen nicht mit Grundstückgewinnsteuer fördern
Der Luzerner Regierungsrat will den Bau günstiger Wohnungen nicht mit Einnahmen aus der Grundstückgewinnsteuer fördern. Er hat am Dienstag eine entsprechende Motion von Kantonsrätin Korintha Bärtsch (Grüne) abgelehnt.
Wechselt ein Grundstück die Hand, muss auf dem erzielten Gewinn eine Steuer bezahlt werden. Die Einnahmen aus dieser Steuer hätten in den letzten Jahren stark zugenommen, erklärte Bärtsch in ihrer Motion. Dies zeige, wie stark die Bodenpreise gestiegen seien. Steigende Bodenpreise verteuerten aber auch die Mieten.
Ein Teil der Einnahmen aus der Grundstückgewinnsteuer solle deshalb nicht einfach in den allgemeinen Staatshaushalt fliessen, forderte Bärtsch. Das Geld solle dort eingesetzt werden, wo es die Problematik, welche mit den Preissteigerungen verbunden sei, lindern könne.
Linderung verspricht sich Bärtsch durch die Förderung von preiswerten und gemeinnützigen Wohnungen. Die Wirkung der Grundstückgewinnsteuer, mit der der Staat am Wertzuwachs beteiligt werde, könne so stark erhöht werden. Eine Zweckbindung wäre zudem kein Novum. Als Beispiel nennt Bärtsch die Gemeinde Pontresina.
Grosse Schwankungen
Der Regierungsrat unterstützt das Ansinnen von Bärtsch aber nicht. Die Einnahmen aus Sondersteuern, wie es die Grundstückgewinnsteuer sei, würden stark schwanken, gibt er in seiner am Dienstag publizierten Antwort zu bedenken.
Der Kanton behält 70 Prozent der Grundstückgewinnsteuer für sich, 30 Prozent erhalten die Gemeinden. Der Kanton solle weiterhin frei entscheiden können, wie er seine Erträge aus der Grundstückgewinnsteuer verwende, erklärte der Regierungsrat. Auch den Gemeinden wolle er diese Freiheit lassen.
Wenn eine Gemeinde den preisgünstigen Wohnungsbau mit Mitteln aus der Grundstückgewinnsteuer fördern wolle, könne sie dies schon heute tun, erklärte der Regierungsrat. Er sieht, wie er in seiner Antwort schreibt, die Wohnbauförderung ohnehin primär bei den Gemeinden.