Klimaschutz: Bundesrat revidiert CO2-Verordnung
Um zu verhindern, das nach dem im Juni an der Urne durchgefallenen CO2-Gesetz bis zum Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes rechtliche Lücken entstehen, hat der Bundesrat zentrale Klimaschutzmassnahmen bis 2024 verlängert, indem er die revidierte CO2-Verordnung gutgeheissen hat.
Quelle: Matthias Heyde, Unsplash
Zwischen 2022 und 2024 sollen in der Schweiz die Emissionen gegenüber 1990 um 1,5 Prozent gesenkt werden.
Das neue CO2-Gesetz, das vergangenen Juni vom Stimmvolk abgelehnt worden war, hätte verschiedene, bis Ende 2021 geltende Massnahmen ab diesem Jahr neu geregelt. Weil damit zu Jahresbeginn eine Regulierungslücke bestanden hätte, entschied das Parlament im Dezember unbestrittene Instrumente des CO2-Gesetzes zu verlängern. Ebenso wurde beschlossen, das Ziel, die Emissionen in der Schweiz zwischen 2022 und 2024 um 1,5 Prozent gegenüber 1990 zu senken, beizubehalten. Nachdem das Referendum nun am ungenutzt verstrichen ist, hat der Bundesrat nun die entsprechende CO2-Verordnung gutgeheissen.
Dabei dies betrifft folgende Massnahmen im Bereich des Klimaschutzes:
- Schweizer Unternehmen können sich bis 2024 weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen wenn sie sich im Gegenzug zur Verminderung ihrer Emissionen verpflichten. Bestehende Verpflichtungen werden ohne administrativen Aufwand verlängert.
- Treibstoff-Importeure sind weiterhin verpflichtet, die CO2-Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten im In- und neu auch im Ausland auszugleichen. Erzielte Emissionsverminderungen dürfen nicht doppelt – im betreffenden Land und in der Schweiz – angerechnet werden. Die revidierte CO2-Verordnung lässt neu auch Klimaschutzprojekte zu, bei denen CO2 dauerhaft in biologischen Speichern – zum Beispiel in Wald und Böden - oder in geologischen Speichern wie im Untergrund oder in Baustoffen gebunden wird.
- In das mit der EU verknüpfte Emissionshandelssystem werden ab 1. Januar 2023 weiterhin Flüge aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich miteinbezogen, sie waren wegen des Brexit aus dem Geltungsbereich des Schweizer EHS gefallen. - Für die Zeit nach 2024 will der Bundesrat dem Parlament bis Herbst eine neue Revision des CO2-Gesetzes vorlegen. Die Vernehmlassung dazu endete am 4. April 2022. (mgt/mai)