09:21 VERSCHIEDENES

Kanton Zürich stellt unteres Tösstal unter Schutz

Teaserbild-Quelle: Sarah Bösch

Die Flusslandschaft und Rebhänge im unteren Tösstal sind das Zuhause vieler selten gewordenen Pflanzen und Tiere. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat für die wertvolle Kulturlandschaft nun eine Schutzverordnung erarbeitet.

Tössmündung

Quelle: Daniel Winter, Dübendorf

Blick auf die Tössmündung.

Die Landschaft des unteren Tösstals in den Gemeinden Berg am Irchel, Buch am Irchel, Dättlikon, Eglisau, Embrach, Freienstein-Teufen, Neftenbach und Rorbas ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet von kantonaler Bedeutung, wie die Baudirektion kürzlich mitteilte.

Dies sowohl als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bevölkerung als auch als ganzjährig attraktives, gut erreichbares Erholungsgebiet für den Grossraum Zürich. Zusammen mit dem Pfäffikersee oder dem Tössbergland trage das untere Tösstal wesentlich zur hohen Lebensqualität im Kanton Zürich bei.

Im Rahmen der Teilrevision des kantonalen Richtplans im Jahr 2001 wurde der Kanton verpflichtet, eine Schutzversordnung zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der heutigen Zeit an die Landschaft und die Natur Rechnung trägt. Dazu gehörten auch die Funktionen des unteren Tösstals als Wohn-, Land- und Forstwirtschafts-, Natur-, Landschaftsschutz- und Erholungsgebiet.

Kulturlandschaft soll erhalten bleiben

Unter Einbezug einer breit abgestützten Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gemeinden, der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes sowie nach Gesprächen mit Grundeigentümern und Bewirtschaftern von Naturschutzgebieten hat die Zürcher Baudirektion nun die notwendige Schutzverordnung für das untere Tösstal erarbeitet.

Der vorliegende Entwurf zeige, welche Schutzziele erreicht werden sollten und wie die Landschaft künftig genutzt werden könne. Dank zeitgemässen Bestimmungen soll die Kulturlandschaft erhalten bleiben, die Land- und Forstwirtschaft nachhaltig wirtschaften und die einheimische Bevölkerung weiterhin in einer attraktiven Landschaft leben können, heisst es weiter.

Die Schutzverordnung liegt noch bis zum 9. Dezember bei den Gemeindeverwaltungen Berg am Irchel, Buch am Irchel, Dättlikon, Eglisau, Embrach, Freienstein-Teufen, Neftenbach und Rorbas sowie bei der Baudirektion in Zürich öffentlich auf. (mgt/pb)

Schartenflue am Irchel

Quelle: Sarah Bösch

Schartenflue am Irchel.

Rebbau im unteren Tösstal

Quelle: Sarah Bösch

Rebbau im unteren Tösstal.

Blick auf die Töss

Quelle: Daniel Winter, Dübendorf

Blick auf die Töss.

Wälder im unteren Tösstal

Quelle: Daniel Winter, Dübendorf

Vielfältige Wälder im unteren Tösstal.

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