Kanton Thurgau schafft die Liegenschaftensteuer ab
Die Thurgauer Regierung hat eine Änderung des Steuergesetzes vorgestellt, die die Abschaffung der Liegenschaftensteuer vorsieht. Damit kommt sie einem Beschluss des Grossen Rates von 2021 nach. Es sei mit Mindereinnahmen bis zu 35 Millionen Franken zu rechnen.
Die Abschaffung der Liegenschaftensteuer führt pro Jahr zu Mindereinnahmen von knapp 20 Millionen Franken bei den Gemeinden und von rund 15 Millionen Franken beim Kanton, wie die Thurgauer Staatskanzlei am Freitagmorgen mitteilte.
Der Regierungsrat hält in der Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern zudem fest, dass der wegfallende Betrag aufgrund der angespannten finanziellen Lage durch eine Steuererhöhung zu kompensieren sei.
Falls diese Mindereinnahmen beim Kanton und den Gemeinden tatsächlich kompensiert werden sollten, wäre eine kantonale Steuerfusserhöhung um fünf bis sechs Prozentpunkte notwendig.
Kanton budgetiert Defizit für 2024
Zwischen 2019 und 2023 brachte die Liegenschaftensteuer dem Kanton und Gemeinden jeweils zwischen 30,4 und 34,5 Millionen Franken ein, so der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat. Der Grosse Rat habe im Dezember 2021 einer Motion, welche die Abschaffung der Liegenschaftensteuer gefordert habe, zugestimmt.
Nun hat der Regierungsrat die Botschaft zur Abschaffung dieser Steuer an den Grossen Rat verabschiedet. Am Mittwoch stellte der Kanton das Budget für das Jahr 2024 vor, das ein Defizit von 86,7 Millionen Franken prognostiziert. Unter anderem deshalb sei es dem Kanton auch nicht möglich, die Gemeinden für die Mindereinnahmen zu entschädigen, so der Regierungsrat weiter. (sda/pb)