Kanton Luzern soll steuerliche Abzüge für Solaranlagen zulassen
Das Luzerner Kantonsparlament hat am Montag die Beratung des Klimaberichts, die es vor zwei Monaten begonnen hatte, fortgesetzt. Es ging dabei etwa um den Energieverbrauch der Gebäude und die Vorbildrolle des Kantons.
Quelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Solaranlage auf Hausdach. (Symbolbild)
Der Kantonsrat sprach sich dafür aus, den Klimaschutz auch durch Steuererleichterungen zu fördern. Neu sollen in der Steuererklärung Abzüge für Investitionen in Solaranlagen und energetische Sanierungen gemacht werden können. Das Parlament unterstützte einen Antrag seiner vorberatenden Kommission einstimmig.
Künftig sollen bei diesem Steuerabzug somit die gleichen Regeln gelten wie bei der Bundessteuer. Der Regierungsrat zeigte sich mit diesem vom Parlament geforderten Systemwechsel einverstanden. Luzern ist heute der einzige Kanton, der diese Abzüge noch nicht zulässt und die energetischen Investitionen als wertvermehrend einstuft.
Der Kanton setze heute ein völlig falsches Zeichen, sagte Urs Brücker (GLP). Korintha Bärtsch (Grüne) sagte, staatliche Fördergelder sollten nicht durch eine Wertvermehrung wieder aufgehoben werden.
Sanierungspflicht Eingriff in Grundrecht
Bei Klimaschutzmassnahmen für Gebäude soll sich die finanzielle staatliche Unterstützung auf regionale und treibhausgasarme Baumaterialien konzentrieren. Dies forderte der Kantonsrat grossmehrheitlich.
Das Parlament lehnte es aber ab, für das Energieförderprogramm neu 0,5 Prozent des Kantonsbudgets zu reservieren. Samuel Zbinden (Grüne) wollte den Ersatz von von Öl- und Gasheizungen mit diesen zusätzlichen Mitteln beschleunigen. Armin Hartmann (SVP) sagte namens der Mehrheit, mit einer solch fixen Anbindung gehe beim Budgetieren der Handlungsspielraum verloren.
Von bürgerlicher Seite gab es gegen eine im Klimabericht vorgesehene Sanierungspflicht für «energetisch sehr schlechte Gebäude» Einwände. Damian Hunkeler (FDP) sagte, dem Klima bringe dies nicht viel, denn es wären wohl nur wenige Häuser betroffen. Auch wäre eine Sanierungspflicht ein massiver Eingriff in ein Grundrecht.
Regierungsrat Fabian Peter (FDP) verteidigte im Parlament erfolgreich die Sanierungspflicht. Letztendlich müssten alle Gebäude saniert werden, und der Kanton unterstütze finanziell entsprechende Investitionen seit 2010, sagte er.
Solaranlagen auf neuen Kantonsbauten
Ein Teil der Debatte war dem Thema «Vorbild Kanton Luzern» gewidmet. Von linker und grüner Seite wurde der Regierungsrat gerügt. Er nehme diese Vorbildrolle nicht ausreichend wahr.
Michael Kurmann (Mitte) hatte mit seinem Antrag Erfolg (76 zu 29 Stimmen), dass die kantonale Verwaltung bis 2040 klimaneutral werden solle. Eine ambitioniertere, von grüner Seite geforderte Zielsetzung wurde in einer teils emotional geführten Debatte abgelehnt. Regierungsrat Peter sagte, nachhaltig heisse auch wirtschaftlich und sozialverträglich.
Mit 62 zu 37 Stimmen machte der Rat auf Antrag von András Özvegyi (GLP) dem Regierungsrat zudem beliebt, die neuen kantonalen Immobilien mit einem Maximum an Photovoltaikanlagen auszustatten. Der Regierungsrat hatte das Postulat unterstützt.
Der Kantonsrat hatte in der Januarsession mit der Beratung des 177 Seiten starken Planungsberichts zur Klima- und Energiepolitik begonnen. Aus den Reihen des Kantonsrats wurden fast 50 Ergänzungs- und Streichungsanträge eingereicht.