09:30 VERSCHIEDENES

Kanton Bern passt Naturschutzgesetz den Bundesvorgaben an

Geschrieben von: Stefan Schmid (sts)
Teaserbild-Quelle: zvg Kanton Bern, Martin Mägli

Der Kanton Bern will die Sicherung von Schutzgebieten an die Vorgaben des Bundes anpassen und die Aufsicht über Naturschutzgebiete vereinfachen. Der Regierungsrat schickt eine entsprechende Teilrevision des Naturschutzgesetzes in die Vernehmlassung.

Anpassung Naturschutgesetz Bern - Auengebiet Sytewald

Quelle: zvg Kanton Bern, Martin Mägli

Der Hüsenbach in der Gemeinde Meiringen durchfliesst nach der Renaturierung das Auengebiet Sytewald, was im und am Fluss die Vielfalt von Fauna und Flora erhöhte.

Der Kanton Bern sichert seine Schutzgebiete mit zwei Instrumenten. Zum einen über kantonale Schutzbeschlüsse, zum anderen mit Verträgen. Obwohl ein kantonaler Schutzbeschluss eine dauerhafte Sicherung eines Gebiets erlaubt, kam er bisher nicht bei allen Gebieten zur Anwendung, wie der Kanton mitteilt. Bisher seien lediglich für Auengebiete, Amphibienlaichgebiete und Hochmoore Schutzbeschlüsse erlassen.

Flachmoore sowie Trockenwiesen und -weiden werden ausschliesslich mit Verträgen geschützt. Die Bundesvorgaben verlangen jedoch eine grundeigentümerverbindliche Sicherung, zumindest für die Bundesinventarobjekte. Diese ungleiche Praxis hat Auswirkungen auf die Beitragsleistungen an die Bewirtschaftung im Kanton Bern. Die vorliegende Teilrevision will diesen Mangel beseitigen.

Inventare von Schutzgebieten durch Gemeinden

Auch die Gemeinden haben im Naturschutz eine wichtige Aufgabe. Sie sichern schutzwürdige Gebiete und Objekte von lokaler Bedeutung wie Weiher und kleine Trockenwiesen. Aktuell verlangt das kantonale Baugesetz, dass die Gemeinden als Grundlage für die Ortsplanung Inventare über ihre schutzwürdigen Gebiete und Objekte von lokaler Bedeutung führen. Das geltende Naturschutzgesetz hingegen fordert dies nicht.

Anpassung Naturschutgesetz Bern - Hagneckkanal bei Walperswil

Quelle: zvg Kanton Bern, Martin Mägli

Beim Hagneckkanal in der Gemeinde Walperswil entwickelte sich ein Nebeneinander von extensiver Beweidung und renaturiertem Espenmoos.

Dieser Widerspruch soll mit der Teilrevision behoben werden. Neu sollen laut der Mitteilung alle Gemeinden ein entsprechendes Inventar erstellen und pflegen. Der Kanton unterstütze die Gemeinden, indem er wie bis anhin Musterinventare und Anleitungen bereitstelle. Ausserdem finanziere er mit Beiträgen von bis zu 50 Prozent die Erstellung der Inventare.

Neue Zuständigkeiten für Naturschutzaufsicht

Schliesslich will der Regierungsrat auch die Naturschutzaufsicht professionalisieren. In den letzten Jahren seien die Anforderungen an die Aufsicht deutlich gestiegen, zumal Beschimpfungen, Drohungen und Littering stark zugenommen hätten, Weggebote und Leinenpflicht für Hunde seien vermehrt missachtet worden. 

Anstelle der freiwilligen Naturschutzaufseherinnen und -aufseher sollen künftig nur noch die Wildhut, kantonale Fischereiaufseherinnen und -aufseher und die Kantonspolizei die Naturschutzaufsicht wahrnehmen, wie es in der Mitteilung hiess. Mit der Teilrevision erhalten sie die Kompetenz, kleinere Verstösse wie Missachtungen von Feuerverboten, mit Ordnungsbussen zu ahnden. Parallel dazu wird die Sensibilisierung der Besucherinnen und Besucher von Schutzgebieten durch Rangerinnen und Ranger intensiviert.

Weitere Änderungen der Teilrevision sind ein neues, vereinfachtes Verfahren für geringfügige Änderungen bei kantonalen Schutzbeschlüssen und die Förderung von ökologischen Ausgleichsflächen durch Kanton und Gemeinden. Zudem werden laut dem Kanton die Zuständigkeiten für Ausnahmebewilligungen beim Naturschutz geändert. Anstelle der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sollen neu die Gemeinden und die Abteilung Naturförderung des Amts für Landwirtschaft und Natur zuständig sein. Für die Revision des Naturschutzgesetzes hat die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet mit Frist bis zum 19. September.

Im Kanton Bern gibt es 245 kantonale Naturschutzgebiete von nationaler und regionaler Bedeutung. Es handelt sich um schützenswerte Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten. Seit einem Vierteljahrhundert unterstützt der Kanton über den Fonds Projekte für naturnähere Gewässer. Bisher wurden mehr als 77 Millionen Franken an rund 1400 Projekte ausbezahlt. (mgt/sts)

Anpassung Naturschutgesetz Bern - Belper Giesse

Quelle: zvg Kanton Bern, Michel Roggo

In der Belper Giesse ist nach der Renaturierung ein vielfältiger Unterwasserdschungel entstanden.

Geschrieben von

Redaktor Baublatt

Seine Spezialgebiete sind wirtschaftliche Zusammenhänge, die Digitalisierung von Bauverfahren sowie Produkte und Dienstleistungen von Startup-Unternehmen.

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