Heimatschutz setzt sich für historisches Bad am Kurplatz in Baden ein
Der Schweizer Heimatschutz fordert den Erhalt des in Baden AG bei Bauarbeiten entdeckten Freibades aus der Römerzeit. Jede Beeinträchtigung der archäologischen Entdeckungen von europäischem Rang solle verboten werden.
Dies sei gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz bei den Bundesbehörden beantragt worden, teilte der SHS am Montag mit. Zudem solle die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege mit einem Gutachten über die Bedeutung der neu entdeckten archäologischen Funde beauftragt werden.
Der Heimatschutz spricht von einem «Schatz aus der Römerzeit». Es fehle jedoch auf breiterer Basis der Respekt vor grossartigen, zweitausendjährigen architektonischen und kulturellen Leistungen, bemängelte der Heimatschutz. Der Kanton und die Stadt müssten ihre Verantwortung gegenüber diesen einzigartigen Funden wahrzunehmen.
Leitungsbauten durchschneiden Bad
Es drohe eine massive Beeinträchtigung des Fundes durch vorgesehene Leitungsbauten, die das Bad gleich mehrfach durchschneiden würden. Auch die Freilegung und vollständige Erforschung seien nicht gesichert. Ein solches Vorgehen wäre gemäss SHS an den römischen Stätten in Avenches VD (Aventicum), Kaiseraugst AG (Augusta raurica) und Windisch AG (Vindonissa) selbstverständlich.
Bei Ausgrabungen für die Erneuerung der Thermalwasserleitungen auf dem Kurplatz in Baden kam im Herbst ein Teil des Freibads aus römischer Zeit zum Vorschein. Die freigelegten Teile des Freibads umfassen gemäss Kantonsarchäologie die Aussenwände des Beckens aus massivem römischem Gussbeton sowie eine aus Muschelkalk und Terrazzomörtel kunstvoll gebaute Brunnen- oder Wasserspielanlage. Zum römischen Becken gehört mindestens ein kleines Einzelbad.
Bestmöglicher Schutz des Baudenkmals
Es werde eine «möglichst ideale Leitungsführung erarbeitet», um das erhaltene Badebecken zu schonen, teilte die Kantonsarchäologie vergangene Woche mit. Leitungsrohre sollten, wenn immer möglich, in bereits bestehenden Gräben und damit in den schon zu früheren Zeiten zerstörten Bereichen der historischen Bausubstanz verlegt werden.
«Dadurch wird im Sinne des Aargauer Kulturgesetzes der bestmögliche Schutz des Baudenkmals gewährleistet», schrieb die Kantonsbehörde weiter: «Dort wo Eingriffe in die historische Bausubstanz des Freibads unumgänglich sind, werden die archäologischen Hinterlassenschaften nach wissenschaftlichen Standards ausgegraben und dokumentiert.» (sda/pb)