Gesetz: Räte einigen sich beim Lärmschutz in neuen Wohnungen
Bei den Bestimmungen für den Wohnungsbau in lärmbelasteten Gebieten und der Sanierung von mit Altlasten belasteten Spielplätzen haben National- und Ständerat letzte Differenzen ausgeräumt. Damit kann das Umweltschutzgesetz revidiert werden.
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Fenster
Die Räte einigten sich die im Differenzbereinigungsverfahren in der Frage des Lärmschutzes auf einen Kompromiss. Mit 114 zu 61 Stimmen bei zehn Enthaltungen folgte die grosse Kammer der vorberatenden Kommission. Demnach muss in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen, bei dem bei Messungen die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Lärmempfindliche Räume sind Zimmer, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten.
Wird eine kontrollierte Lüftung installiert, genügt es, wenn die am offenen Fenster gemessenen Grenzwerte in einem lärmempfindlichen Raum pro Wohnung eingehalten werden oder ein Kühlsystem vorhanden ist. Erteilt werden kann die Baubewilligung auch, wenn zugleich ein ruhiges Fenster und ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht. Der Ständerat wollte ursprünglich, dass die Grenzwerte bei Wohnungen mit kontrollierter Lüftung an keinem offenen Fenster mehr eingehalten werden müssen. Er fügte als Kompromissvorschlag jedoch den Absatz zu Klimaanlagen ein, nachdem im Nationalrat kritisiert worden war, eine kontrollierte Wohnraumlüftung könne das Lüften durch Öffnen von Fenstern nicht ersetzen. Gabriela Suter (SP/AG) beantragte ohne Erfolg, der Rat solle an der Differenz festhalten. Auch Umweltminister Albert Rösti bevorzugte die Version des Nationalrats.
Spielplätze durch Düngung und Luftverschmutzung belastet
Ein weiteres Kernthema der Revision des Umweltschutzgesetzes ist die Altlastensanierung. Dabei geht es insbesondere um durch Düngungen und Luftverschmutzung belastete Kinderspielplätze. Die Vorlage sieht eine Pflicht zur Untersuchung und Sanierung öffentlicher Spielplätze sowie eine Subventionierung von Sanierungen durch den Altlasten-Fonds des Bundes vor. Dabei werden 60 Prozent der Sanierungskosten durch den sogenannten Vasa-Fonds getragen. Die Untersuchung und Sanierung privater Spielplätze und Hausgärten bleibt freiwillig, hier übernimmt der Vasa-Fonds 40 Prozent der Kosten. Der Nationalrat wollte ursprünglich, dass grundsätzlich die Eigentümer der Standorte für die Kosten zur Untersuchung und Sanierung aufkommen müssen. Er schloss sich aber dem Ständerat an und strich die Bestimmung. (sda/sts)