Entscheidungshilfe: Was tun bei Vogelnestern am Gebäude?
Manche Vogelarten bauen ihre Nester an oder auf Gebäuden und können für Hausbesitzer ein Ärgernis sein. Die Schweizerische Vogelwarte hat in diesem Zusammenhang nun eine Entscheidungshilfe für den richtigen Umgang mit Vogelnestern erarbeitet.
Quelle: Marcel Burkhardt
Als Höhlenbrüter baut der Haussperling sein Nest in Hohlräumen unter Dachziegeln, in Storenkästen oder Regenrinnen. Sein Brutgeschäft ist geschützt, Bruten dürfen daher nicht entfernt werden.
Jeden Frühling müssen Vögel einen geeigneten Standort für ihr Nest finden. Während manche Vogelarten in Bäumen oder Büschen nisten, wählen andere Gebäude als ihren Brutplatz aus, heisst es in einer Mitteilung der Schweizerischen Vogelwarte von Dienstag.
Mauersegler oder Haussperling ziehen so etwa ihre Jungen in Hohlräumen unter Ziegeln, in Gemäuern oder in Storenkästen gross. Hausrotschwanz oder Bachstelze hingegen nutzen Nischen im Gebälk oder Mauerwerk. Und Mehl- und Rauchschwalbe kleben ihr aus Hunderten Lehmklümpchen bestehendes Nest an die Aussenwand von Gebäuden oder ans Deckengebälk von Ställen.
Etliche Brutplätze gehen verloren
Gebäudebrüter hätten es heutzutage allerdings oft schwer, schreibt die Vogelwarte weiter. Denn die Akzeptanz für Vögel als Nachbarn habe vielerorts abgenommen, weswegen ihnen oftmals der Zugang zu Nistplätzen am Gebäude verwehrt werde. Aber auch aus bautechnischen Gründen werde der Wohnraum für Vögel knapper.
Denn während moderne Gebäude oft über keine geeigneten Brutplätze verfügen, werden ältere Gebäude, die noch reich an Nischen oder Hohlräumen sind, vielfach abgerissen oder saniert. Auf diese Weise gehen laut der Vogelwarte Jahr für Jahr etliche Brutplätze verloren. Gebäudebrüter bräuchten daher Unterstützung.
Quelle: Marcel Burkhardt
Die Mehlschwalbe baut ihr Nest in mühevoller Kleinarbeit aus rund 800 Lehmklümpchen und nutzt es über mehrere Jahre. Die Nester der potenziell gefährdeten Mehlschwalbe sollen daher erhalten bleiben.
Beim Thema Gebäudebruten stehen sich aber nicht selten die Interessen von Vögeln und Menschen gegenüber. Nester mit Eiern oder Jungvögeln darin sind von Gesetzes wegen geschützt, und auch das Brutgeschäft von Vögeln darf nicht gestört werden. Gleichwohl entstehen laut der Vogelwarte in der Praxis oft Unsicherheiten, wie mit Nestern an Gebäuden zu verfahren ist.
Digitale Entscheidungshilfe erarbeitet
Vor diesem Hintergrund hat die Schweizerische Vogelwarte in Zusammenarbeit mit der Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (JFK) eine digitale Entscheidungshilfe erarbeitet, die dabei unterstützen soll, das richtige Vorgehen mit Vogelnestern zu finden.
Gerade mehrjährig genutzte Nester, etwa von Seglern und Schwalben, sollten laut der Vogelwarte erhalten werden. Ist das in bestimmten Fällen nicht möglich, sollten Nisthilfen als Ersatz angeboten werden. Nur so könne man sich auch in Zukunft in Siedlungen an den Flugkünstlern und Frühlingsboten erfreuen können. (mgt/pb)
Zur Entscheidungshilfe: www.vogelwarte.ch/gebaeudebruten