Bundesrat will Güterverkehr auf Schiene finanziell stärker fördern
Der Transport von Gütern per Bahn innerhalb der Schweiz deckt die Kosten kaum mehr. Darum schlägt der Bundesrat ein Reformpaket vor, das eine verstärkte staatliche Förderung vorsieht. Die Mehrausgaben im Umfang von mehreren hundert Millionen Franken sollen budgetneutral sein.
Quelle: SBB
Der Güterverkehr auf der Schiene hat in den vergangenen 20 Jahren um rund 40 Prozent zugenommen.
Am Mittwoch hat die Landesregierung die Botschaft zur Totalrevision des
Gütertransportgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit sollen
die Zahl der Lastwagenfahrten reduziert und die Digitalisierung des
Schienengüterverkehrs vorangetrieben werden. Heute beträgt der Anteil des
Schienengüterverkehrs rund vierzig Prozent.
«Wenn wir nichts tun, wird der nicht die Alpen querende Güterverkehr
vermehrt auf der Strasse stattfinden», gab Verkehrsminister Albert Rösti
in Bern vor den Medien zu bedenken. «Das würde zu noch mehr
Staus führen und wäre hochproblematisch, weil damit auch die Klimaziele unter
Druck gerieten.»
Zwar
fördert der Bund schon heute Investitionen in Güterverkehrsanlagen und
technische Neuerungen. Eine finanzielle Unterstützung von
Schienengüterverkehrsangeboten im Flachland war im Gegensatz zum Verkehr durch
die Alpen bisher jedoch nicht vorgesehen. Das soll sich nun ändern.
«Nicht mehr überlebensfähig»
Während
einer Übergangszeit soll beispielsweise der heute von der SBB Cargo betriebene
Einzelwagenladungsverkehr finanziell unterstützt werden. Dieser macht einen
bedeutenden Teil der Schienengütertransporte aus.
Einzelne
Wagen oder Wagengruppen werden eingesammelt, zu Zügen formiert und in
Rangierbahnhöfe geführt. Dort werden je nach Bestimmungsregion der Ladungen
neue Züge zusammengestellt. Das ist
kostspielig.
«Ohne Reform wäre der Einzelwagenladungsverkehr nicht mehr überlebensfähig», sagte
Rösti. Es brauche deshalb eine befristete Lösung mit Unterstützung des Bundes.
Dieses Konzept sei in der Vernehmlassung auf offene Ohren gestossen. Eine
Mehrheit der Parteien, Verbände, Kantone und auch die Logistikbranche habe sich
dafür ausgesprochen.
Der
Bundesrat sieht konkret vor, den Einzelwagenladungsverkehr auf acht Jahre
befristet finanziell zu fördern, mit der Option für eine Verlängerung um
weitere vier Jahre. Für die ersten vier Jahre beantragt er 260 Millionen
Franken. Unbefristet vorgesehen sind Umschlags- und Verladebeiträge und
eine Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Gütertransportangebots für
total 60 Millionen Franken pro Jahr.
Kein manuelles Rangieren mehr
Mit den
öffentlichen Geldern will der Bundesrat die Zeit überbrücken, bis die
Digitalisierung im Schienengüterverkehr vorangeschritten ist. Das mechanische
Kuppeln der Fahrzeuge und ihrer Bremsluftleitungen soll künftig automatisch
erfolgen. Auch die heute manuellen Dokumentations- und Prüfprozesse in der
Zugsvorbereitung sollen weitgehend digitalisiert werden.
Zentrales
Element dabei ist die digitale, automatische Kupplung (DAK). Die Umrüstung der
Güterwagen und Lokomotiven auf dieses System soll europaweit bis etwa im Jahr
2033 erfolgen. «Wir wollen gemeinsam mit Österreich und
Deutschland vorangehen», sagte Rösti.
In der
Schweiz sollen rund 15'000 Wagen und 520 Lokomotiven mit der DAK ausgerüstet
werden. Die Umrüstung will der Bundesrat mit einem einmaligen
Investitionsbeitrag in Höhe von 180 Millionen Franken unterstützen.
Schliesslich
will der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung von
fossilfreien Antrieben in der Güterschifffahrt sowie bei Rangierloks schaffen. «Es kann
noch mehr getan werden, damit verschiedene Transportwege besser zusammenspielen», so Rösti.
Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat rechtliche Grundlagen für eine
finanzielle Förderung der Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem
Rhein schaffen.
Finanziert durch Schwerverkehrsabgabe
Die
Mehrausgaben des Bundes sollen vollständig kompensiert werden, sodass dem
allgemeinen Bundeshaushalt keine Mehrbelastung entsteht. Dafür soll ein
Teil der Einnahmen aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
verwendet werden, der sonst in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) fliessen würde.
«Es handelt sich um Gelder von der Güterbranche für die Güterbranche», sagte
Rösti.
Die
Finanzierung von Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur über den BIF bleibt
laut dem Verkehrsminister gewährleistet. «Der Fonds ist genügend geäufnet.» Es gehe
nur um rund 2 Prozent der BIF-Einlagen. «Das ist verkraftbar.»
Rösti legte Wert auf die Feststellung, dass die zusätzlichen Gelder nicht nach dem Giesskannenprinzip verteilt würden. Es seien Leistungsvereinbarungen mit den Empfängern der Mittel vorgesehen. (sda)