Bezirksgericht Luzern wird über Nutzung von Schlössli Utenberg entscheiden
Das Bezirksgericht Luzern wird darüber befinden, ob das Schlössli Utenberg von der Stadt Luzern im Sinne des Erblassers genutzt wird. Es hat dies in einem Zwischenentscheid entschieden.
Quelle: WES1947 wikimedia CC BY-SA 3.0
Das Schlössli Utenberg. (Symbolbild)
Der 1949 verstorbene amerikanische Kunsthistoriker und Mäzen
Charles B. Hoyt vermachte 1931 der Stadt Luzern das Schlössli Utenberg. In
einem Erbvertrag stellte er aber dabei die Bedingung, dass das Gut auf immer
und ausschliesslich öffentlichen Interessen dienstbar sein solle.
Ein Einwohner der Stadt Luzern ist der Ansicht, dass die
Stadt diese vor 90 Jahren festgelegte Vorgabe nicht mehr einhalte. Seit 2017
wird das Schlössli nämlich von einem Gastronomieunternehmen genutzt. Zudem ist
in der zweiten Etage des Gebäudes eine Firma untergebracht.
Ob die Stadt mit diesem Betriebsmodell gegen den
Erbschaftsvertrag verstösst, hat das Bezirksgericht Luzern noch nicht
entschieden. Es befand zunächst über Vorfragen, wie das Kantonsgericht am
Mittwoch mitteilte.
Kläger hat berechtigtes Interesse
Das erstinstanzliche Gericht kam dabei zum Schluss, dass es
für die Behandlung der Klage örtlich und sachlich zuständig sei. Auch sei der
Kläger zur Klage berechtigt, denn er wohne in der Stadt und habe damit ein
berechtigtes Interesse, dass das Schloss so genutzt werde, wie es der Erblasser
vorgesehen habe.
Das Bezirksgericht musste zudem prüfen, ob die im Erbvertrag
gemachten Bedingung der öffentlichen Nutzung verjährt oder abgelaufen sei. Es
kam zum Schluss, dass dem nicht so sei. Zudem erachtete das Gericht die Auflage
des Erblassers nicht als besonders intensiven Eingriff in die wirtschaftliche
Bewegungsfreiheit der Stadt Luzern. Diese sei durch den Erbvertrag nach wie vor
begünstigt und in der Lage, die Auflage auszuführen.
Trachtenmuseum im Schlösschen untergebracht
Der Zwischenentscheid ist nicht rechtskräftig und kann
innert 30 Tagen beim Kantonsgericht angefochten werden. Bleibt er
unangefochten, so wird das Bezirksgericht die Rechtsbegehren des Klägers
prüfen.
Das Schlösschen Utenberg war 1757 erbaut worden. Während mehrerer
Jahrzehnte war dort das Trachtenmuseum untergebracht. Der Baurechtsvertrag
zwischen der Stadt und dem Gastronomieunternehmen läuft noch bis 2047. (sda/pb)