Berner Regierung setzt Revision von Naturschutzgesetz vorerst aus
Die Berner Kantonsregierung hat entschieden, die Revision des kantonalen Naturschutzgesetzes vorerst nicht durchzuführen. Die Rückmeldungen seien «zu kontrovers» ausgefallen, teilte die Regierung am Donnerstag mit.

Quelle: zvg Kanton Bern, Martin Mägli
Mit der Revision sollte das kantonale Naturschutzgesetz den Bundesvorgaben angepasst werden. Im Bild: Renaturierter Hüsenbach in der Gemeinde Meiringen.
Die kantonale Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion hatte im vergangenen Juni das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Naturschutzgesetzes eröffnet. Damit sollte das aus dem Jahr 1996 stammende Naturschutzgesetz unter anderem an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes angepasst werden.
Nun wird die Gesetzesänderung ausgesetzt, wie die Kantonsregierung am Donnerstag mitteilte. Grund dafür sind gemäss Mitteilung die Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung. Diese seien «sehr kontrovers» gewesen, heisst es. Zudem habe sich eine Mehrheit gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung ausgesprochen.
Dass der Regierungsrat nun vorerst auf die Revision verzichte, ändere aber nichts daran, dass der Kanton Bern zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben verpflichtet sei und Massnahmen gegen den Verlust von Lebensräumen und Arten treffen werde, betont die Kantonsregierung. (pb/mgt/sda)