Siedlungsentwicklung: Bautätigkeit in Vitznau eingeschränkt
Die Regierung des Kantons Luzern stellt für Bautätigkeiten in der Gemeinde Vitznau vorsorglich spezielle Regeln auf. Sie hat dazu eine kantonale Planungszone erlassen, weil die aktuelle Bau- und Zonenordnung (BZO) nach einer Abstimmung nicht mehr gesetzeskonform ist.