Martin Weder: «Prüfet alles und behaltet das Gute!»
In der Kolumne berichten Exponenten der Branche über das, was sie bewegt. Martin Weder, Direktor des Fachverbands der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB), beschäftigt sich mit der Revision des Raumplanungsgesetzes.
Quelle: Severin Leber/zvg
Martin Weder ist Direktor des Fachverbands der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB).
Prüfet alles und behaltet das Gute! Mit diesem Leitsatz, den Apostel Paulus vor zirka 2000 Jahren an die Gemeinde Thessaloniki schrieb, beschäftigte ich mich während meiner Schulzeit. 45 Jahre später, beim Verfolgen der Debatte im Nationalrat um die Revision des Raumplanungsgesetzes RPG 2 (Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative), kam mir dieser Leitsatz wieder in den Sinn.
Der Ständerat hat mit 26:1 Stimmen beschlossen, dass ausserhalb der Bauzonen Anlagen zulässig sein sollen, die einen funktionalen Zusammenhang mit der standortgebundenen Hauptnutzung haben. Das Trennen zwischen Bauzone und Nicht-Bauzone entspricht einem Grundsatz des RPG, den es zu berücksichtigen gilt. Die vom Ständerat verabschiedete Lösung steht mit diesem Grundsatz in vollem Einklang. Sie sieht vor, dass in standortgebundenen Nutzungszonen ausserhalb der Bauzonen nicht nur Anlagen für die standortgebundenen Nutzungen, sondern auch Anlagen, die in einem funktionellen Zusammenhang mit der Hauptnutzung stehen, grundsätzlich zugelassen sind.
Es geht somit um die Schaffung von Sonderzonen, um spezifische Bedürfnisse ausserhalb der Bauzone abdecken zu können und um vorübergehende Umzonungen, die nach Realisierung des ihrem Zweck entsprechenden Vorhabens (beispielsweise der Betrieb einer Materialentnahmestelle) wieder der Landwirtschaftszone zugewiesen werden. Die vorübergehend zonenkonformen Bauten und Anlagen müssen dann beseitigt werden. Die vom Ständerat verabschiedete Lösung führt zu einem gemäss RPG angestrebten Zustand und stellt in Berücksichtigung des Planungsgrundsatzes, dass nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft vermieden werden, indem sie die Transportstrecken für die schwergewichtigen mineralischen (etwa Kies) und organischen (Holz) Baumaterialien minimiert.
Dadurch werden CO2-Emissionen reduziert und das zur Zielerfüllung der Kreislaufwirtschaft unabdingbare Recycling gefördert, da sich beim Bau-, Rückbau und Wiedereinsatz der kreislauffähigen Baumaterialien kürzere Transportwege ergeben. Zudem gehen auf Grund der erhöhten Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Anbieter die transport- und CO2-intensiven Importe zurück. Die Gefahr, dass mineralische Rohstoffe wegen fehlender Abbaumöglichkeiten in der Schweiz trotz grossen Vorkommen aus dem Ausland importiert und kreislauffähige Rückbaumaterialien für die Aufbereitung ins Ausland abtransportiert werden müssen, um sie dann später zur Erfüllung der Kreislaufwirtschaftsziele wieder in die Schweiz einzuführen, wird gebannt.
Der Nationalrat hat diesen Vorschlag des Ständerats in seiner Plenumsberatung nicht beachtet. Es bleibt deswegen zu hoffen, dass der Ständerat an seiner Lösung festhält und der Nationalrat sich dann mit dem Vorschlag bezüglich der Zulässigkeit von Bauten ausserhalb der Bauzonen, die in einem funktionellen Zusammenhang mit der standortgebundenen Hauptnutzung stehen, auseinandersetzt, das Gute an diesem Vorschlag behält und ihn bei Bedarf weiterentwickelt.
Ich bin überzeugt, dass dieses Wechselspiel unserer beiden Kammern eine wichtige Voraussetzung für das Entstehen von Lösungen ist, dank welchen Unternehmen in Koordination mit den Vollzugsbehörden das langfristige ökologische Optimum wirksam anvisieren können, die wirtschaftliche und international wettbewerbsfähige Versorgungsinfrastrukturen ermöglichen und die, beispielsweise durch das Sichern von attraktiven Arbeitsplätzen, die Lebensqualität der Bevölkerung fördern. Allerdings bedingt dieses Vorgehen das kontinuierliche Umsetzen des Leitsatzes «Prüfet alles und behaltet das Gute!»