15:10 MEINUNG

Kolumne zum Donnerstag: Vorsicht bei Vergaben an Einmannbetriebe!

Geschrieben von: Andreas Furgler
Teaserbild-Quelle: libertyslens, Flickr, CC

In der Kolumne zum Donnerstag schreiben Exponenten der Branche über das, was sie bewegt. Heute ist es Andreas Furgler ist Geschäftsführer des Schweizerischen Plattenverbands (SPV).


Ich halte nochmals deutlich fest, dass Kompromisse bei Qualität, Leistung und Verlässlichkeit nicht nur das bisher ausgezeichnete Image unserer Branche in Frage stellen, sondern unsere KMU-Unternehmen bedrohen. Vor allem im privaten Bereich werden zunehmend Aufträge an stark unterbietende Einmannbetriebe vergeben, die aus finanziellen oder professionellen Gründen gar nicht in der Lage sind, in der vorgegebenen Zeit die geforderten Qualitätsarbeiten zu erbringen.

Jetzt kommt auch noch der Bundesrat, der mit seinem neuesten Vorschlag zur Revision des Beschaffungsrechts einen Transparenz-Rückzieher macht und die Öffentlichkeit praktisch ausschliesst. Er setzt damit ein völlig falsches Zeichen, das auch Auswirkungen auf Vergaben im Privatbereich haben kann. Wir sind überzeugt, dass unsere qualitativ hervorragenden Leistungen den entsprechenden Preis wert sind. Bereits das momentane Preisniveau hat uns nach der Frankenaufwertung bei den Offerten stark unter Druck gesetzt. Deshalb setzen wir uns zur Wehr, wenn durch die Inkompetenz von Einzelunternehmern – seien es nun Einzelfirmen oder kleine GmbH – das Image der gesamten Plattenbranche auf dem Spiel steht. Es ist völlig undurchsichtig, wie diese mit einem Stammkapital von 20 000 bis 30 000 Franken für Aufträge in der Höhe von mehreren 100 000 Franken entsprechende Vorleistungen finanzieren. Unter Zeitdruck engagieren sie dann noch undurchsichtige Subunternehmer aus dem Ausland zu Dumpinglöhnen und dies oft ohne die Sozialabgaben abzurechnen, da diese sich auch als «selbstständig» deklarieren.

Ein Beispiel beobachten wir im Moment gespannt in der Zentralschweiz. Der Auftrag in der Höhe von rund einer Million Franken für einen grossen Spa- und Wellnessbereich wurde an eine Firma vergeben, deren letztes Angebot um 20 Prozent günstiger als die Durchschnittsofferten war. Exakt bei solchen Prestige-Projekten riskieren wir einen hohen Imageverlust, wenn am Schluss die Arbeit zwar optisch im ersten Moment gut aussieht, aber bei normaler Belastung innert kürzester Zeit reparaturanfällig wird. Nicht selten kommen dann diese Auftragnehmer auch finanziell unter Druck und melden Konkurs an, weil ihnen bis zur Schlussabnahme und -abrechnung die Luft ausgeht und aufgrund von grossen Mängeln vom Auftrag-
geber ein Bar-Rückbehalt beschlossen wird. Ein kompetenter Plattenleger aus der Region muss dann in Regiearbeit die Fehler ausmerzen! Ins Fäustchen lacht sich der Generalunternehmer, der abgesehen vom Dumpingpreis, nun auch noch den Bar-Rückbehalt einstreicht.

Der Bundesratsvorschlag zur Revision des Beschaffungsrechts, bei dem es beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen von der Öffentlichkeit nicht mehr nachvollziehbar sein soll, wie die Behörden mit den Steuergeldern umgehen, zeigt deutlich in die falsche Richtung und ist praktisch eine Aufforderung an Private, bei der Auftragsvergabe noch undurchsichtiger zu agieren. Wir werden uns mit aller Kraft dagegen wehren.

Geschrieben von

Geschäftsführer des Schweizerischen Plattenverbands (SPV).

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