08:22 MEINUNG

Kolumne zum Donnerstag: Klima-UVP – Ja, aber bitte nur einmal!

Geschrieben von: Martin Weder
Teaserbild-Quelle: libertyslens, Flickr, CC

In der Kolumne zum Donnerstag berichten Exponenten der Branche über das, was sie bewegt. Heute beschäftigt sich Martin Weder, Direktor des Fachverbands der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB), mit dem neuen CO2-Gesetz.

Schreibmaschine Kolumne Symbolbild

Quelle: libertyslens, Flickr, CC

Schreibmaschine, Schmuckbild.

Art. 7a des zur Diskussion stehenden Entwurfs für das CO2-Gesetz legt fest, dass bei der Errichtung neuer Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen sowie bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen dafür gesorgt werden muss, dass die Treibhausgasemissionen soweit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.

Art. 17b und c des gleichen Entwurfs legen im Widerspruch zu Art. 7a fest, dass der Betrieb einer Anlage mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) insgesamt zu überhaupt keinen Treibhausgasemissionen führen darf und allfällige Differenzen mit Emissionen vermindernden Massnahmen kompensiert werden. Reichen diese Massnahmen nicht aus, muss der Betreiber jährlich 320 Franken pro nicht kompensierte emittierte Treibhausgasemission dem Bund entrichten.

Der FSKB lehnt diese Verdoppelung der Regelung zur Klimaverträglichkeitsprüfung ab, die auf Veranlassung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) im Ständerat gegen den Widerstand von Bundesrätin Sommaruga hauchdünn angenommen worden ist, denn:

  • Art. 17b und c führen zu sich widersprechenden Regelungen. Art. 7a knüpft bei Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen an – bei Art. 17b und c sind selbst kleinste Veränderungen ohne spürbare Auswirkungen einer Klimaverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
  • Es ist bei Art. 17b und c völlig unklar, welche Treibhausgasemissionen der UVP-pflichtigen Anlage zuzurechnen sind (zum Beispiel Handhabung des Verkehrsaufkommens bei einem Einkaufszentrum). Völlig unklar ist auch, welche Bauvorleistungen in der Klimaverträglichkeitsprüfung einzubeziehen wären.
  • Die vorgeschlagene Regelung ist für Unternehmer mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden. Die zuverlässige Berechnung und Verifizierung der Emissionen erfordert insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen einen erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand.

Die Schweizerische Kies- und Betonindustrie fordert die Urek des Nationalrats deswegen auf, an ihrer nächsten Sitzung Art. 17b und c ersatzlos zu streichen. Klima- und Umweltschutz sind wichtige Anliegen unserer Branche. Mit gezielten Massnahmen versuchen wir die Chancen, welche die Natur während dem Abbau bietet, insbesondere zugunsten von mehr Diversität auszunutzen.

Über 80 Prozent der Bauabfälle bleiben dank dem jahrzehntelangen Engagement unserer Branche heute bereits im Stoffkreislauf, und mithilfe einer bauwerks- und produktlebenszyklusorientierten Umweltproduktedeklaration tragen wir freiwillig zu einer nachhaltigen Produktion bei. Doppelte und widersprüchliche Regulierungen, die eine ausufernde, teure Administration nach sich ziehen, lehnen wir aber ab, auch wenn versucht wird, sie unter der «grünen Flagge» schmackhaft zu machen.

Geschrieben von

Direktor des Fachverbands der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB).

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