Bernhard Salzmann: «Hausaufgaben für die Sozialpartner»
In der Kolumne berichten Exponenten der Branche über das,
was sie bewegt. Heute beschäftigt sich Bernhard Salzmann, Direktor des
Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV), mit dem Ja zum neuen
Landesmantelvertrag und den Sozialpartnern.
Quelle: zvg
Bernhard Salzmann ist der Direktor des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV).
Die Erfolgsgeschichte der Sozialpartnerschaft im Bauhauptgewerbe ist um ein Kapitel reicher: Der neue Landesmantelvertrag (LMV) ist von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite angenommen. Das ist gut. Der LMV bringt geregelte Verhältnisse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und er bietet – verbunden mit einem wirkungsvollen Vollzug – auch Garantie für einen fairen Markt mit gleich langen Spiessen im Bauhauptgewerbe.
Der aktuelle LMV und die vorhergehenden, zähen Verhandlungen zeigen aber auch auf, dass die heutigen Gesamtarbeitsverträge an ihre Grenzen stossen. Es konnte etwas mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten erreicht werden. Und die hohen Löhne wurden nochmals erhöht. Wenn der Lohn jedoch das entscheidende Kriterium wäre, hätten wir mit einem Durchschnittslohn beim LMV-Personal von rund 6000 Franken keinen Fachkräftemangel. Umso bedauerlicher, dass grössere Reformschritte hin zu mehr Handlungsspielraum im Arbeitsverhältnis auf betrieblicher Ebene nicht vereinbart werden konnten.
Der Vertrag bleibt in der Vergangenheit haften, während sich die Gesellschaft, die Arbeitswelt und damit die Interessen und Bedürfnisse ändern – gerade auf dem Bau. Der Wunsch nach besserer Vereinbarkeit von Familie, Beruf und persönlicher Erfüllung, die Herausforderung, ältere Mitarbeitende im Arbeitsmarkt zu halten; sie werden mit dem neuen Vertrag kaum adressiert. Die Sozialpartner bleiben in einem Reformstau stecken. Sie schaffen es nicht, sich aus dem überregulierten LMV-Korsett zu befreien. Denn was nicht kollektiv reguliert ist, wird von der Gewerkschaftsseite als Rückschritt empfunden.
Quelle: Stefan Schmid
Der LMV bringt geregelte Verhältnisse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Sozialpartnerschaft hat gegenüber gesetzlichen Regulierungen den Vorteil, dass sie auf eine Branche abgestimmte Lösungen definieren kann, die, allgemeinverbindlich erklärt Gesetzescharakter erhalten. Wer solche Regeln erarbeiten und deren Vollzug sicherstellen will, muss seine Legitimation für solche Regelungen sehr sorgfältig pflegen. Hier haben National- und Ständerat den Sozialpartnern eine Aufgabe gegeben: Es braucht mehr Transparenz in der Sozialpartnerschaft, gerade wenn es darum geht, die Finanzströme im Vollzug zu legitimieren.
Angesprochen sind die sogenannten Vollzugsfonds, in welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen. Sie dienen dazu, den Vollzug zu finanzieren. Es schadet der Sozialpartnerschaft, wenn solche Gelder aus dem Vollzug abfliessen, um bis zu 80 Prozent des Mitgliederbeitrags an Gewerkschaftsmitglieder zurückzuzahlen. Es sind jene Kickbacks, die im Parlament sehr kritisch kommentiert und in Frage gestellt wurden. Die Kritik hat etwas: Es ist einfacher, Mitglieder zu mobilisieren, wenn man diesen mehrere hundert Franken pro Jahr zurückerstatten kann.
Die Sozialpartner haben Hausaufgaben zu erledigen. Es muss uns gelingen unsere Reformfähigkeit unter Beweis zu stellen. Mit dem Abschluss des LMV ist der richtige Zeitpunkt gekommen. Wir freuen uns darauf, dies zusammen mit den Gewerkschaften anzugehen – damit die Sozialpartnerschaft auf dem Bau eine Erfolgsgeschichte bleibt.