Unternehmensnachfolge – Teil 2: Auch mit Steuern Übergabe steuern
Die Steuern sind ein wichtiger Aspekt bei der oft emotional geführten Diskussion um eine allseits akzeptierte Nachfolgeregelung. Damit Handlungsspielräume erhalten werden können, ist eine sorgfältige Steuerplanung notwendig. Denn es geht um Fristen und oft auch um eine Änderung der Rechtsform.
B ei der Unternehmensnachfolge kann die Übergabe an die Nachkommen oder der Verkauf je nach Situation beachtliche Steuerfolgen nach sich ziehen. Denn die Schweiz kennt keine rechtsformneutrale Besteuerung, weshalb die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen relevant ist. Bei Nachfolgeregelungen umfassen die Steuern bei natürlichen Personen grundsätzlich die Einkommens- und Vermögenssteuern, bei juristischen Personen die Gewinn- und Kapitalsteuern. Tangiert ist auch eine Reihe weiterer Steuerarten wie die Schenkungs- und die Erbschaftssteuer. Werden bei einer Nachfolgelösung beispielsweise die Erbansprüche nicht einbezogen, lässt sich die Übertragung unter Umständen nicht mehr autonom finanzieren, was dann zur Inanspruchnahme eines Bankdarlehens zwingt. Aus steuerlicher Sicht ist entscheidend, ob es sich um bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte handelt. Zudem ist zu prüfen, ob eine juristischen Person oder eine natürliche Person den Kapitalgewinn realisiert hat. Bei natürlichen Personen ist massgeben, ob sich der Vermögensgegenstand im Geschäfts- oder Privatvermögen befindet. Schliesslich muss grundsätzlich abgeklärt werden, ob offene oder stille Reserven gebildet oder aufgelöst wurden.