Unternehmen sollen Verluste länger von Steuern abziehen können
In Zukunft sollen Unternehmen Verluste länger von den Steuern abziehen können: während zehn Jahren statt sieben. Der Bundesrat hat Änderungen im Gesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz in eine Vernehmlassung gegeben.
Verlangt hat die Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode das Parlament. Von der Covid-19-Pandemie getroffene Unternehmen sollen sich so besser erholen können. Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) heute Mittwoch mitteilte, soll die Änderung für Verluste ab dem Jahr 2020 gelten. Zugutekommen sollen die Neuerungen ausdrücklich allen Betrieben. Bei von der Pandemie gebeutelten Unternehmen könne die verlängerte Abzugsmöglichkeit unter Umständen den Wiederaufbau erleichtern, schrieb die ESTV. Profitieren könnten aber auch Start-ups, die eine längere Aufbauzeit benötigten, bevor sie Gewinne erzielten.
Bund, Kantone und Gemeinden müssten mit der Neuerung ab 2028 mit finanziellen Einbussen rechnen. Laut EST sollten sich die Mindereinnahmen in typischen Jahren in eher bescheidenem Rahmen bewegen. Sie lassen sich aber nicht näher abschätzen. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Oktober. (sda/mai)