Stockwerkeigentum: Beschlussfassung und Gleichbehandlung als Streitpunkte
Beschlussfassung und Gleichbehandlung als Streitpunkte Die Beschlussfassung einer Gemeinschaft von Stockwerkeigentümern hat für die im Gesetz vorgesehenen und im Reglement stipulierten Geschäfte einstimmig zu erfolgen. Auch das Gleichbehandlungsgebot und Rechtsmissbrauchsverbot sind zu beachten.