Persönlichkeitsrecht: Auch Chefs haben Anrecht auf Schutz der Privatsphäre
Auch Chefs haben Anrecht auf Schutz der Privatsphäre «Persönlichkeit» lässt sich nicht abschliessend definieren. Allgemein sind darunter alle individuellen, eine natürliche oder juristische Person prägenden Eigenschaften zu verstehen. Die Persönlichkeitsrechte sind stets im Gesamtzusammenhang zu betrachten.