Mietzinserhöhung: Das amtliche Formular mit Originalunterschrift ist zwingend
Das amtliche Formular mit Originalunterschrift ist zwingend Nach einer umfassenden Renovation einer Liegenschaft wurde den Mietern eine Mietzinserhöhung auf dem vorgeschriebenen Formular mitgeteilt. Die darin eingesetzte Faksimileunterschrift der Vermieterin betrachtete das Bundesgericht als ungenügend.