Immaterialgüterrecht: Die Marke als Streitobjekt
Wer einen neuen Firmennamen kreiert, kann diesen schützen, indem er ihn in das Handelsregister (HR) eintragen lässt. Bei einer Wortmarke ist die Hinterlegung beim Institut für geistiges Eigentum (IGE), Bern, notwendig. Ein Schutz wird nur dann gewährt, wenn die Begriffe kein «Gemeingut» sind.