Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung: Gesuche Online einreichen
Unternehmen, die in den Corona-Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung (KAE) abgerechnet haben, können ab 7. Juli auf dem Portal arbeit.swiss ein Gesuch auf Überprüfung ihrer KAE-Ansprüche stellen. Dies hat der Bundesrat im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesgerichts entschieden. Gemäss dem Urteil muss bei der Bemessung der KAE im summarischen Abrechnungsverfahren für Angestellte im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil seit Januar einberechnet werden.
Das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) bietet dazu nun wie angekündigt einen Online-Service an: Ab 7. Juli können die Gesuche auf arbeit.swiss, dem Portal der Arbeitslosenversicherung (ALV) und öffentlichen Arbeitsvermittlung, online eingegeben werden. Die dafür nötige Registrierung ist bereits respektive ab sofort möglich, eingereicht werden die können die Gesuche über die Website bis 31. Oktober 2022. Zusätzlich informiert das Seco die betroffenen Unternehmen ab Ende Juni darüber, wie sie ein Gesuch konkret stellen können und welche Informationen dafür gebraucht werden.
Zudem wurde ein Informationsservice zu den Nachzahlungen KAE
eingereichtet, er funktioniert über ein Kontaktformular und Telefonhotline. Des
Weiteren finden sich laut Seco auch alle erforderlichen Informationen auf der
neuen KAE-Unterseite «Nachzahlung» auf arbeit.swiss. (mgt/mai)