Firmenübernahme: Unfreiwillig die Selbständigkeit verloren
Unfreiwillig die Selbständigkeit verloren Wer sich auf eine Zusammenarbeit mit einer grösseren Firma einlässt, sollte auf der Hut sein. Bei der Abfassung der dazu notwendigen Schriftstücke ist darauf zu achten, dass in diesen keine Verpflichtungen enthalten sind, die man eventuell nicht erfüllen kann.