Firmenrecht: Wenn Firmen wegen des Namens aneinandergeraten
Wenn Firmen wegen des Namens aneinandergeraten Die Ausschliesslichkeit der im Handelsregister eingetragenen Firmen ist durch die Vorschriften im Obligationenrecht fest verankert. Die Neueintragung oder die gekürzte Verwendung eines eingetragenen Firmennamens dürfen nicht zu Verwechslungen führen.