Angehörige von Drittstaaten mit Schweizer Hochschulabschluss von Kontingent ausgenommen
Wer aus einem Drittstaat kommt, an einer Schweizer Universität oder der ETH studiert hat und einen Masterabschluss oder ein Doktorat in einem Bereich mit Fachkräftemangel vorweisen kann, soll in der Schweiz bleiben und arbeiten können. Dies hat der Bundesrat beschlossen.
Das Parlament fordert mit der Motion von Nationalrat und Unternehmer Marcel Dobler (FDP/SG) «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» (17.3067 Marcel Dobler), dass Absolventen von Universitäten oder ETHS, die aus Ländern ausserhalb der EU und der EFTA-Länder stammen, vom Kontingent für Drittstaatenangehörige ausgenommen werden. Wie es in der Medienmitteilung heisst, betrifft dies eine beschränkte Gruppe, von jährlich 200 bis 300 Personden.
Die Ausnahme von den Höchstzahlen für ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt soll laut Bundesrat allerdings nur dann gewährt werden, wenn „die auszuübende Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist“.
Die vorgeschlagene Änderung der Regelung entspreche den Interessen des Wirtschaftsstandorts Schweiz, heisst es weiter. Die betroffenen Personen seien in hiesigen akademischen Institutionen ausgebildet und in der Regel bereits gut in die Schweizer Gesellschaft integriert. Überdies handelt es sich um eine zahlenmässig beschränkte Gruppe von jährlich schätzungsweise 200 bis 300 Personen. (mgt/mai)
Quelle: Ank Kumar, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
ETH Zürich, Bau von Gottfried Semper