Der Bundesrat will Firmengründungen einfacher machen
Der zentrale Firmenindex (Zefix) und die kantonalen elektronischen Handelsregisterauszüge sollen Rechtsverbindlichkeit erhalten: Im Auftrag des Parlaments will der Bundesrat Prozesse für Unternehmensgründungen vereinfachen.
Heute Freitag hat der Bundesrat die Eckwerte für eine
Anpassung des Obligationenrechts und der Handelsregisterverordnung festgelegt. Bis
Mitte Juni 2024 muss das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nun eine
Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.
Wie der Bundesrat schreibt, ist, wenn kantonale elektronische Handelsregisterauszüge rechtsverbindlich sind, kein Auszug mit der Unterschrift des zuständigen kantonalen Handelsregisteramtes mehr nötig. Der elektronische Handelsregisterauszug sei eine Voraussetzung für die digitale Unternehmensgründung.
Staatliche E-ID und neue Suchfunktion
Der Bundesrat will noch weitere Massnahmen vertieft prüfen.
Dazu gehören der Nachweis der Identität mit der geplanten staatlichen E-ID und
neue Suchfunktionen in Zefix. In Abklärung ist auch ein erleichterter
Informationsaustausch zwischen den Behörden, in dem neue Schnittstellen
geschaffen werden.
Bis Ende Juni 2024 soll das EJPD dazu einen Bericht vorlegen. (awp/sda/mai)