Auftragsrecht: Die Bank als Beauftragte im Dienste des Kunden
Die Bank als Beauftragte im Dienste des Kunden Wenn ein Auftraggeber jemanden mit der Erledigung von Geschäften oder Dienstleistungen gegen Vergütung eines Honorars beauftragt, entsteht ein Vertragsverhältnis. Dieses fällt unter das Auftragsrecht, wenn dafür kein anderer gesetzlicher Vertragstyp zutrifft.