14:20 MANAGEMENT

Arbeitszeiterfassung: Wie wirken sich die neuen Vorschriften aus?

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Wer seine Arbeitszeit nicht oder vereinfacht erfasst, arbeitet zwar häufiger abends oder am Wochenende als diejenigen, die ihre Arbeitszeit systematisch festhalten. Aber der Gesundheitszustand ist weder schlechter und noch kommt Stress häufiger vor. Zu diesem Schluss kommt eine von der Universität Genf im Auftrag des Seco erstellte Studie zu gesundheitlichen Auswirkungen der 2016 in Kraft getretenen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung.

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Wie die Arbeitszeit und ob sie überhaupt erfasst wird, hat der aktuellen Studie zufolge, wenig Einfluss auf das Wohlbefinden von Angestellten.

Seit über drei Jahren erlauben gewisse Bestimmungen zum Arbeitsgesetz Arbeitnehmern, die bestimmte Anforderungen erfüllen, die Arbeitszeit nicht oder lediglich vereinfacht zu erfassen. Ende 2017 entschied die Eidgenössische Arbeitskommission im Rahmen einer Studie zu überprüfen, wie diese Ausnahmeregelungen in den Unternehmen umgesetzt werden und wie sie sich vor allem auf den Gesundheitszustand der Arbeitnehmer auswirken. Dazu hat das Seco die Universität Genf mit einer entsprechenden Studie beauftragt.

Über 45-Stunden-Woche ohne Erfassung

Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt laut Studie für Arbeitnehmer, die auf Arbeitszeiterfassung verzichten, 45,6 Stunden pro Woche. Wer die Arbeitszeit vereinfacht erfasst arbeitet im Schnitt 41,8 Stunden pro Woche und wer sie systematisch erfasst 39,6 Stunden pro Woche.

Bei denjenigen, die die Arbeitszeit nicht erfassen, finden sich auch die meisten Personen, die über 55 Stunden pro Woche arbeiten, ihr Anteil ist hier mit 11.7 Prozent am grössten. Bei denjenigen, die vereinfacht erfassen, sind es 3,4 Prozent und bei denjenigen, die systematisch erfassen, nur 1,3 Prozent. Ähnliches gilt für Arbeit zu unüblichen Zeiten. Wer auf Arbeitszeiterfassung verzichtet ist häufiger betroffen als die anderen beiden Gruppen: Bei Abendarbeit sind dies 60 Prozent der Arbeitnehmer, die auf Arbeitszeiterfassung verzichten, bei für die Samstagsarbeit sind es 79,2 Prozent und bei Sonntagsarbeit 59,2 Prozent.

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