Zwischenbilanz zur Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes
Das revidierte Raumplanungsgesetz ist seit bald vier Jahren in Kraft – mit ersten erkennbaren Wirkungen: Kantone, Städte und Gemeinden machen Ernst mit der Siedlungsentwicklung nach innen und passen ihre jeweiligen Richtpläne, Bau- und Zonenordnungen an. Das Heft des «Forum Raumentwicklung» zieht eine Zwischenbilanz auf dem Weg zu einem sparsameren Landverbrauch.
Quelle: Björn S... (CC BY-SA 2.0)
Die Bauzonenstatistik Schweiz 2017 weist gemäss dem aktuellen Heft des «Forum Raumentwicklung» eine Bauzonenfläche von 291 Quadratmetern pro Einwohner aus. 2012 lag dieser Wert bei 309 Quadratmetern (im Bild: Gemeinde Bex VD).
Dank der klaren Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes am 3. März 2013 ist die Priorisierung der Innen- gegenüber der Aussenentwicklung kaum mehr bestritten. Bei der Umsetzung des raumplanerischen Paradigmenwechsels stehen die Kantone, Regionen und Gemeinden, aber auch die beauftragten Planungsbüros vor einer anspruchsvollen Aufgabe.
Die Verpflichtung der Kantone, ihre Richtpläne an das revidierte Gesetz anzupassen, ist nur ein erster wichtiger Schritt. Bis Mitte November konnte der Bundesrat bereits die angepassten Richtpläne von neun Kantonen genehmigen.
Kreative Lösungen sind gefragt
Die wesentliche Herausforderung liegt darin, die Entwicklung von Bevölkerung und Arbeitsplätzen durch qualitätsvolle Verdichtungsstrategien mit einer haushälterischen Bodennutzung in Einklang zu bringen. Kreative Lösungen und politischer Gestaltungswillen sind hierzu gefragt.
Aufgrund der grossen Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Räumen greifen pauschale Lösungen bei dieser Aufgabe nicht, wie das aktuelle Heft «Forum Raumentwicklung» des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) klarmacht. (mgt/nsi)