Zweitwohnungen: Weniger Gemeinden mit Zweitwohnungsanteil
Die Anzahl der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent ist im 2020 von 371 auf 342 gesunken. Dies teilt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mit. Der Rückgang sei auf Fusionen solcher Gemeinden zurückzuführen. Allerdings liegt der Zweitwohnungsanteil laut ARE auch nach der Fusion über 20 Prozent.
Quelle: Ester Abate, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0,
Corippo ist eine der Gemeinden, die sich mit weiteren Gemeinden und Gemeindeteilen im Oktober letzten Jahres zur Gemeinde Verzsasca zusammengeschlossen hat.
Weil einige Gemeinden im 2020 fusioniert haben, hat sich
ihre Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 30 verringert, auf 2172. Und da sich auch
ein paar davon mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent mit
anderen zusammengeschlossen haben, fallen laut ARE neun Zweitwohnungsgemeinden
weg. Meist sei indes der Zweitwohnungsanteil nach der Fusion nicht unter 20
Prozent gesunken, schreibt das ARE.
Ein Beispiel hierfür ist die Gemeindefusion von Verzasca im
Tessin, bei der sich fünf Gemeinden zusammengeschlossen haben. Erfasste die
Statistik vor der Fusion alle beteiligten Gemeinden noch als
Zweitwohnungsgemeinden, ist es neu nur noch eine einzige. Gleiches gilt für die
Gemeinden, die sich in Graubünden zu den neuen Gemeinden Muntogna da Schons und
im Wallis zu Val de Bagnes zusammengeschlossen haben: Insgesamt wurden so im
letzten Jahr aus elf Zweitwohnungsgemeinden durch Fusionen deren drei.
In Bauen UR sinkt der Zweitwohnungsanteil
Einzig die frühere Urner Zweitwohnungsgemeinde Bauen weist
nach der Fusion mit Seedorf neu einen Zweitwohnungsanteil von weniger als 20
Prozent auf.
Diejenigen Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil neu über
oder unter 20 Prozent liegt, können innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen und
in Absprache mit dem ARE ihr Wohnungsinventar präzisieren. Das ARE prüft
anschliessend, ob das ZWG in diesen Gemeinden zur Anwendung kommt. (mgt/mai)
Weisen Gemeinden einen Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent auf, dürfen dort seit 2013 keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Damit die Zweitwohnungsanteile ermittelt werden können, sind alle Gemeinden per Zweitwohnungsgesetz (ZWG) verpflichtet ,alljährlich ein Wohnungsinventar zu erstellen. Das ARE veröffentlicht die Wohnungsinventare jeweils Ende März. Aufgrund der Art, wie die Wohnungen genutzt werden, berechnet das ARE den Zweitwohnungsanteil der Gemeinden.