13:10 KOMMUNAL

Zweitwohnungen: Acht weitere Gemeinden mit einem Anteil von über 20 Prozent

Teaserbild-Quelle: Roland Zumbuehl, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

In rund jeder sechsten Schweizer Gemeinde dürfen nach wie vor keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Dies ist das Ergebnis der jährlichen Erhebung der Wohnungsinventare der Gemeinden durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Im Vergleich zu 2023 ist die Zahl geringfügig angestiegen.

Movelier

Quelle: Roland Zumbuehl, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Movelier im Kanton Waadt ist eine der acht Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil neu über 20 Prozent liegt. - Gemeinden mit über einem Anteil von Zweitwohnungen, der über 20 Prozent aufweist, befinden sich vor allem im Alpenbogen und in den Voralpen, sowie vereinzelt im Jura und an Seen.

Gemäss den neusten Zahlen des ARE weisen zusätzliche acht Gemeinden einen Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent auf. Betroffen sind Leissigen (BE), Lauwil (BL), Jussy (GE), Pregny-Chambésy (GE), Movelier (JU), La Côte-aux-Fées (NE), Démoret (VD) und Le Lieu (VD).

Insgesamt zählt die Schweiz 340 solcher Gemeinden, in denen gemäss Zweitwohnungsgesetz nur noch unter strengen Auflagen Zweitwohnungen gebaut werden dürfen. - Für die acht Gemeinden gilt letzteres allerdings nicht per sofort: Die Wohnungsinventare müssen zuerst vom ARE geprüft werden.

Wohnungsinventare der Gemeinden

Die Gemeinden führen ihre Wohnungsinventare jährlich nach. Daraus lässt sich schliessen, wie viele Zweitwohnungen dort jeweils vorhanden sind. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE publiziert diese Daten jedes Jahr Ende März. 

Diejenigen Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil neu über zwanzig Prozent liegt, können innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen und in Absprache mit dem ARE ihr Wohnungsinventar präzisieren. Bleibt die Gemeinde über zwanzig Prozent, wird das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) angewendet.  (mai/mgt)



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