Zweitwohnungen: Acht weitere Gemeinden mit einem Anteil von über 20 Prozent
In rund jeder sechsten Schweizer Gemeinde dürfen nach wie vor keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Dies ist das Ergebnis der jährlichen Erhebung der Wohnungsinventare der Gemeinden durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Im Vergleich zu 2023 ist die Zahl geringfügig angestiegen.
Quelle: Roland Zumbuehl, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0
Movelier im Kanton Waadt ist eine der acht Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil neu über 20 Prozent liegt. - Gemeinden mit über einem Anteil von Zweitwohnungen, der über 20 Prozent aufweist, befinden sich vor allem im Alpenbogen und in den Voralpen, sowie vereinzelt im Jura und an Seen.
Gemäss den neusten Zahlen des ARE weisen zusätzliche acht Gemeinden einen Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent auf. Betroffen sind Leissigen (BE), Lauwil (BL), Jussy (GE), Pregny-Chambésy (GE), Movelier (JU), La Côte-aux-Fées (NE), Démoret (VD) und Le Lieu (VD).
Insgesamt
zählt die Schweiz 340 solcher Gemeinden, in denen gemäss
Zweitwohnungsgesetz nur noch unter strengen Auflagen Zweitwohnungen
gebaut werden dürfen. - Für die acht Gemeinden gilt letzteres allerdings
nicht per sofort: Die Wohnungsinventare müssen zuerst vom ARE geprüft
werden.
Wohnungsinventare der Gemeinden
Die Gemeinden führen ihre Wohnungsinventare jährlich nach. Daraus lässt sich schliessen, wie viele Zweitwohnungen dort jeweils vorhanden sind. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE publiziert diese Daten jedes Jahr Ende März.
Diejenigen Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil neu über
zwanzig Prozent liegt, können innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen und
in Absprache mit dem ARE ihr Wohnungsinventar präzisieren. Bleibt die
Gemeinde über zwanzig Prozent, wird das Zweitwohnungsgesetz (ZWG)
angewendet. (mai/mgt)