11:50 KOMMUNAL

Zürich zieht durchzogene Bilanz bei Agglomerationsprogrammen

Teaserbild-Quelle: Tiefbauamt Kanton Zürich

Der Bund leistet im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr Beiträge an wichtige Zürcher Verkehrsprojekte – dies freut den Zürcher Regierungsrat. Dass aber verschiedene Projekte zurückgestuft wurden, kann er nicht nachvollziehen und zieht deshalb eine «durchzogene Bilanz».

Engstringerkreisel

Quelle: Tiefbauamt Kanton Zürich

Weil der Bund die Errichtung des Engstringerkreisels in Schlieren zurückstellt, kann der Bau frühestens 2023 statt wie geplant 2020 beginnen. Das kann der Zürcher Regierungsrat nicht verstehen.

Der Kanton Zürich hat dem Bund für die vier Gebiete «Stadt Zürich-Glattal», «Winterthur und Umgebung», «Zürcher Oberland» und «Limmattal» vier Agglomerationsprogramme eingereicht. Darin enthalten waren rund 200 Massnahmen, um Verbesserungen im öffentlichen Verkehr sowie im Strassen- , Fuss- und Veloverkehr zu erzielen. Die Programme sehen insgesamt Investitionen von rund 1,1 Milliarden Franken in die kantonale und kommunale Verkehrsinfrastruktur vor.

Der Bund anerkenne grundsätzlich die Bedeutung der vier Zürcher Agglomerationsprogramme, hält der Regierungsrat in einer Mitteilung zufrieden fest. So seien Bundesbeiträge in Höhe von 35 Prozent vorgesehen, für das Zürcher Oberland sogar von 40 Prozent.

Für Zürcher Projekte, deren Umsetzungsbeginn in den Jahren 2019 bis 2025 vorgesehen ist, sieht der Bund Beiträge in Höhe von rund 274 Millionen Franken vor. Darunter fallen unter anderem die zweite Bauetappe der Limmattalbahn, der Ausbau der Personenunterführung am Bahnhof Zürich-Altstetten und verschiedene Betriebs- und Gestaltungskonzepte für Strassenräume im Glattal.

Unzufriedenheit wegen Rückstufung

Allerdings hat der Bund verschiedene Zürcher Projekte auch zurückgestuft. Die Elektrifizierung der Buslinien 69 und 80 der Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) sowie der Bau des Engstringerkreisels in Schlieren wurden vom Bund der Kategorie B zugeteilt («noch nicht baureif», Umsetzungsbeginn zwischen 2023 und 2026), und nicht der Priorität A.

Der Regierungsrat fordert, dass der Bund Korrekturen vornimmt: «Bei diesen und weiteren zurückgestuften Massnahmen beantragt er eine höhere Priorisierung», wie er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes festhielt. (sda/aes)

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