14:44 KOMMUNAL

Zürich: Bellerivestrasse bleibt zurzeit vierspurig

Teaserbild-Quelle: Ulleo, Pixabay-Liznez

Sie ist eine der Hauptverkehrsadern der Stadt Zürich: die Bellerivestrasse zwischen Bellevue und Tiefenbrunnen. Mit einem rund sechsmonatigen Versuch will der Stadtrat klären, ob auf ihr ein Abbau von vier auf zwei Spuren möglich ist. Vorderhand kommt es nicht so weit. Die Kantonspolizei sagte nein. Unter anderem weil er sich auch auf den Verkehr ausserhalb der Stadtrgrenze auswirkt. Gegen diesen Entscheid will die Stadt voraussichtlich Rekurs einlegen.

Geht es nach dem Zürcher Stadtrat soll der Verkehr auf der Bellerivestrasse, die parallel zum rechten Zürichseeufer vom Bellevue in Richtung Goldküste verläuft, beruhigt werden. Gleichzeitig sollen die Velos auf der aktuell beinahe rund um die Uhr dicht befahrenen Verkehrsader mehr Platz erhalten. Dazu will der Stadtrat die vier Spuren der Bellerivestrasse auf zwei reduzieren, sie wäre damit in jeder Richtung nur noch auf einer befahrbar. Ein von Mitte August bis April nächsten Jahres dauernder Test hätte Klarheit schaffen sollen, ob solches überhaupt machbar ist.

Die Pläne hatten über die Stadtgrenzen hinaus für heftige Diskussionen gesorgt. Vor allem bürgerliche Kreise sehen das Unterfangen kritisch. Ein Komitee aus Vertreterinnen und Vertretern der Gewerbeverbände Seefeld und Bezirk Meilen, der IG Bellevue, der Hauseigentümerverband sowie der Parteien SVP, FDP und Mitte lancierten darum die Petition „Bellerive staufrei“, für die laut Website rund 11‘000 Unterschriften zusammengekommen sind.

Keine Bewilligung für den Verkehrsversuch

Aktuell sieht es für die Gegner des Vorhabens gut aus: Die Kantonspolizei bewilligt das Projekt nicht, wie sie dieser Tage mitteilte. Der Versuch sei unter den gegebenen Voraussetzungen sowohl aus rechtlicher als auch aus fachlicher Sicht nicht bewilligungsfähig, heisst es in der Medienmitteilung. Die Bellerivestrasse sei eine Durchgangsstrasse von überkommunaler Bedeutung und eine Hauptverkehrsstrasse. Laut Kantonspolizei würde ein Spurabbau neue Verhältnisse schaffen, die sich auch auf den Verkehr ausserhalb der Stadt auswirkten.

Nachdem der Versuch neben Verkehrsanordnungen auch bauliche Massnahmen umfasst, hätte der Versuch laut Kantonspolizei in einem koordinierten Verfahren nach Signalisationsrecht und gemäss Strassengesetz publiziert, aufgelegt und unter Einbezug des Kantons festgesetzt werden müssen. Bei den baulichen Massnahmen geht es um eine Rampe, Trottoirabsenkungen, Mittelinseln, die aufgehoben oder geändert werden, sowie um Bankette, die verbreitet oder umgenutzt werden.

Auf eine Auflage mit Einspracheverfahren könne gemäss Strassengesetz nur verzichtet werden, wenn es sich um ein Projekt von untergeordneter Bedeutung handle, heisst es weiter. Eine Ausnahme oder spezielle Regeln für Versuche seien im Strassengesetz nicht vorgesehen, beim geplanten Versuch handle es sich auch nicht um ein Projekt von untergeordneter Bedeutung. Wie die Kantonspolizei weiter schreibt, verstösst das Vorgehen der Stadt Zürich damit gegen Bundes- und kantonales Recht, sowie weitere Bestimmungen.

Katrin Rykart bedauert den Entscheid der Kantonspolizei

«Ich bedaure diesen Entscheid. Mit dem Verbot wird eine einmalige Gelegenheit vertan», wird Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements der Stadt Zürich, in der Medienmitteilung zitiert. Zudem hält die Stadt darin fest, dass die Kantonspolizei in einem transparenten Planungsverfahren immer einbezogen gewesen und über den Versuch mehrmals detailliert informiert worden sei.

Rykart habe letzten Herbst und diesen Frühling an Informationsanlässen Betroffenen aus Quartieren und Nachbargemeinden sowie Interessenverbänden alle Fakten zum Verkehrsversuch offengelegt. Sie habe auch versprochen, den Versuch abzubrechen, sollte er wider Erwarten zu gravierenden Verkehrsproblemen führen. Laut Sicherheitsdepartement hat Rykart bei diesen Anlässen grosse Unterstützung erfahren. Auch diejenigen, die den Spurabbaus kritisiert haben, hatten sich gemäss Stadt hinter den zeitlich begrenzten und mit  Abbruchkriterien definierten Versuch gestellt.

Voraussichlich wird die Stadt Zürich gegen den Entscheid der Kantonspolizei einen Rekurs einlegen. So oder so bedeutet dies aber, dass der Versuch dieses Jahr nicht stattfindet. (mai/(mgt)

Mehr zum Projekt und seinen Hintergründen sowie zum Test im Artikel Zürich: Wann wird der Spurrabbau-Test auf der Bellerivestrasse abgebrochen? vom 21. April 2023

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