Zürcher Stadtrat verschärft Schutz für grosse Bäume
In der Stadt Zürich sollen Bäume ab einem Stammumfang von einem Meter nur noch mit einer Bewilligung gefällt werden dürfen. Dies hat der Stadtrat beschlossen. Damit will er grosse Bäumen im Siedlungsgebiet erhalten.

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Der Zürcher Stadtrat verschärft den Schutz für grosse Bäume.
Bäume seien für das Stadtbild und die Hitzeminderung besonders bedeutend, denn Ersatz- und Neupflanzungen erreichten erst nach Jahrzehnten eine ähnliche Wirkung, heisst es in einer Mitteilung des Stadtrates von Donnerstag. Der reiche Baumbestand in der Stadt Zürich trage entscheidend zu vielfältigen Siedlungs- und Freiräumen bei und biete auch Lebensraum und Nahrung für Tiere.
Stadtbäume seien in den letzten Jahren aber unter Druck geraten. Gründe dafür seien extreme Wetterereignisse, anspruchsvollere Standortbedingungen, eine unsachgemässe Pflege, aber auch der «starke Bau- und Entwicklungsdruck». Laut dem Stadtrat zeigen Analysen, dass die Abnahme der Kronenfläche auf Privatgrund doppelt so hoch ist wie auf öffentlichem Grund.
Auch Ausnahmen möglich
Der Stadtrat beschloss vor diesem Hintergrund neue Vorschriften, die im gesamten Stadtgebiet gelten – mit Ausnahme des Waldes und des Strassenraumes. Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung «Baumerhalt» liegt ab dem 26. März für zwei Monate öffentlich auf. Sie sieht vor, dass Bäume ab einem Stammumfang von einem Meter nur noch mit einer Bewilligung gefällt werden können.
Es sind aber auch Ausnahmen vorgesehen. So ist eine Bewilligung laut Stadtrat möglich, wenn die physiologische Altersgrenze erreicht ist, ein Baum als Pflegemassnahme zugunsten eines wertvollen Baumbestands oder aus Sicherheitsgründen gefällt werden müsse. Oder, wenn die ordentliche Grundstücksnutzung übermässig erschwert wird. Weiter können mit der neuen Regelung auch Ersatzpflanzungen verlangt werden.
Die Stadtzürcher Grünen hatten vergangenen November dazu auch eine Parlamentarische Initiative (PI) eingereicht. Sie verlangten, dass Bäume mit einem Stammumfang von über einem Meter besonders gut geschützt werden sollten und forderten eine Bewilligungspflicht für das Fällen solcher Exemplare. (pb/mgt/sda)