Winterthur trifft Massnahmen zum Schuldenabbau
Die Stadt Winterthur will mehr Eigenkapital auf- und die Verschuldung abbauen. Dieses Ziel will der Stadtrat mit der Einführung einer Schuldenbremse erreichen. Mit dieser wird eine Motion umgesetzt, die der Grosse Gemeinderat im März 2014 erheblich erklärt hatte.
Quelle: Archiv
Im Jahr 2013 verfügte die Stadt Winterthur über ein Eigenkapital von 284 Franken pro Kopf. Per Ende 2015 hat sich das Eigenkapital zwar auf 931 Franken pro Kopf oder 102 Millionen Franken erhöht. Dies reiche aber noch nicht, um konjunkturelle Schwankungen auffangen zu können, schreibt der Stadtrat.
Über 6700 Franken Schulden pro Kopf
Die Verschuldung hat im gleichen Zeitraum nämlich zugenommen. Sie stieg in den Jahren 2005 bis 2015 von 3647 Franken auf 6765 Franken pro Kopf. Liegt die Verschuldung über 5000 Franken pro Kopf, geht das Gemeindeamt des Kantons Zürich von einer sehr hohen Verschuldung aus.
Mit einer Schuldenbremse soll die Schuldenlast nun reduziert werden. Ein Hauptziel der neuen Finanzstrategie des Stadtrats ist es, den Anlagendeckungsgrad zu erhöhen. Das allgemeine Verwaltungsvermögen soll zu mindestens 20 Prozent durch das freie Eigenkapital gedeckt sein. Diese Regelung sei vergleichbar mit dem Kauf eines Eigenheimes, bei dem mindestens 20 Prozent des Kaufpreises durch Eigenmittel finanziert werden müssten, teilte die Stadt mit.
Budgethoheit des Parlaments bleibt trotz Schuldenbremse gewährleistet
Wenn diese Zielvorgabe nicht erreicht wird, darf kein Defizit budgetiert werden und die Investitionen müssen zu 105 Prozent finanziert werden. Dadurch, dass kein Defizit budgetiert werden darf, wird ein Abbau des Eigenkapitals verhindert. Die Vorgabe, dass die Investitionen zu mindestens 105Prozent finanziert werden müssen, bewirkt eine Reduktion der Schulden.
Ein Abweichen von diesen Vorschriften ist nur möglich, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Grossen Gemeinderates zustimmen. Diese Ausnahmeregelung ist notwendig, um die Budgethoheit des Parlaments zu gewährleisten, was durch die übergeordnete Gesetzgebung vorgeschrieben ist.
«Winterthurer Modell» geht weiter als andere Schuldenbremsen
Neben dem Anlagendeckungsgrad muss auch der mittelfristige Ausgleich eingehalten werden. Das heisst über einen Zeitraum von acht Jahren müssen Defizite mit Ertragsüberschüssen kompensiert werden, wie es in der Mitteilung heisst.
Dieses «Winterthurer Modell» unterscheidet sich von den gängigen Schuldenbremsen, die lediglich das Eigenkapital schützen, aber keine Pflicht zu dessen Aufbau oder zur Reduktion der Schulden vorsehen.
Die Vorlage muss nun vom Grossen Gemeinderat verabschiedet werden. Voraussichtlich im Jahr 2017 findet dann eine Volksabstimmung statt, so dass die Schuldenbremse per 1. Januar 2018 eingeführt werden könnte. Zum ersten Mal eingehalten werden müssten die Vorgaben dann im Budget 2019. (sda/mrm)