Weko sanktioniert Abrede bei Gerätebenzin
Die Wettbewerbskommission schliesst die Untersuchung gegen die Bucher AG Langenthal und die Husqvarna Schweiz AG wegen unzulässiger Preis- und Kundenaufteilungsabrede mit einvernehmlichen Regelungen und einer Busse von rund 610 000 Franken ab. Bucher wird gebüsst, während Husqvarna die Sanktion aufgrund einer Selbstanzeige erlassen wird.
Quelle: Charles & Hudson (CC BY-SA 2.0)
Nachdem Husqvarna die Wettbewerbsbehörden informierte, stellte die Weko eine unzulässige Abrede beim Vertrieb von Gerätebenzin fest.
Gestützt auf eine Selbstanzeige der Husqvarna Schweiz AG eröffnete die Wettbewerbskommission (Weko) Ende Mai 2016 eine Untersuchung. Wie die Weko in einer Medienmitteilung schreibt, zeigte die Untersuchung, dass zwischen Husqvarna und der Bucher AG Langenthal im Zeitraum von 1998 bis Anfang 2016 eine unzulässige horizontale Abrede über die Festsetzung von Preisen und über eine Kundenaufteilung beim Vertrieb von Gerätebenzin der Marke Aspen bestand.
Tiefere Busse wegen Kooperation
In einvernehmlichen Regelungen mit den Wettbewerbsbehörden haben sich beide Unternehmungen verpflichtet, derartige Abreden künftig zu unterlassen. Husqvarna wurde die Sanktion erlassen, weil sie die Wettbewerbsbehörden über die Abrede in Kenntnis gesetzt und damit die Untersuchungseröffnung ermöglicht hatte. Das kooperative Verhalten von Bucher hatte eine erhebliche Reduktion der Busse zur Folge. Diese beläuft sich auf rund 610 000 Franken. Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. (mgt/nsi)