Weko erlässt Empfehlung zur Öffnung der Taxi-Märkte
Die Weko zeigt am Beispiel der Taxivorschriften der Kantone Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft sowie der Städte Zürich und Winterthur auf, welche Vorschriften die kantonalen und kommunalen Märkte gegenseitig abschotten und darum gegen das BGBM verstossen.
Die Empfehlung der Weko erklärt, welche Tätigkeiten ein Taxidienst ausserhalb seiner Standortgemeinde ausüben darf und unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinde einem ortsfremden Taxidienst eine Betriebsbewilligung erteilen muss. Die Weko erinnert die zuständigen Behörden daran, dass die Konzessionen für die Nutzung öffentlicher Standplätze gemäss BGBM in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben sind. Die Kompetenz zur Regulierung des Taxigewerbes liegt bei den einzelnen Kantonen.
Binnenmarkt gefordert
Die meisten Kantone delegieren die Kompetenz an ihre Gemeinden weiter. Dies führt zu einer Vielfalt an unterschiedlichen Regulierungen und erschwert den Taxiverkehr zwischen den Gemeinden. Aus dem Taxigewerbe sind bei den Wettbewerbsbehörden vermehrt Beschwerden eingegangen, die sich gegen Beschränkungen des Marktzugangs richten. Das BGBM strebt die Schaffung eines Binnenmarktes Schweiz an, auf welchem sich die Wirtschaftsteilnehmer möglichst frei von kantonalen und kommunalen Marktzugangsschranken entfalten können. Darauf gestützt haben Taxidienste einen Anspruch, auch ausserhalb ihrer Standortgemeinde gewisse Taxileistungen zu erbringen. (mgt/aes)