14:28 KOMMUNAL

Vorerst kein Konkordat, dafür ein neuer Berufsverband im Sicherheitsgewerbe

Teaserbild-Quelle: Bild: www.giwa-security.ch

Mit der Regulierung der privaten Sicherheitsbranche befassen sich in der Schweiz derzeit zwei Konkordate. Seit 1996 existiert das Concordat sur les entreprises de sécurité (CES) der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.

Im Jahr 2010 erliess die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) zusätzlich das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (Küps), dem bis heute die zehn Kantone AI, AR, BS, NW, SG, SO, TG, TI und UR beigetreten sind. Die Kantone BL und SH haben die Bestimmungen des Küps zu wesentlichen Teilen ins kantonale Recht übernommen.

Damit folgen aktuell 18 Kantone einem der beiden Konkordate, die eine Bewilligungspflicht für private Sicherheitsunternehmen und ihre Angestellten vorsehen. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Bewilligung sind ein einwandfreier Leumund und Aus- und Weiterbildungen, die eine fachgerechte Ausführung von Sicherheitsaufgaben erwarten lassen.

Problem Binnenmarkt

Gemäss Binnenmarktgesetz können private Sicherheitsunternehmen aus einem dieser 18 Kantone ihre Dienstleistungen formlos ohne jeden Aufwand auch in allen anderen 17 Kantonen anbieten. Probleme ergeben sich für die Bewilligungsbehörden aber dann, wenn sie mit Gesuchen von Firmen und Sicherheitsangestellten aus einem Kanton mit abweichenden Voraussetzungen konfrontiert sind.

Neben kleineren oder mittelgrossen Kantonen wie AG, LU, GL, OW, SZ und ZG gehören auch die beiden grössten Kantone BE und ZH, in denen rund 50 Prozent der Sicherheitsunternehmen und -angestellten domiziliert sind, keinem der beiden Konkordate an.

Das Zürcher Parlament hatte eine Beitrittsvorlage der Regierung zum Küps abgelehnt und stattdessen anfangs 2016 kantonale Gesetze mit weniger weit gehenden Regulierungsvorschriften ergänzt. Darin verzichtete das Zürcher Parlament
darauf, die einzelnen Sicherheitsangestellten einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Im Kanton Bern steht eine Regelung nach wie vor aus. Eine Lösung, die weniger weit geht als die beiden Konkordate, ist jedoch im Rahmen der laufenden Revision des Polizeigesetzes geplant. Damit ist es der KKJPD nicht gelungen, die privaten Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz durch zwei Konkordate mit vergleichbaren Mindestanforderungen zu regeln (mehr zum Thema im Artikel «Kampf um die Gewalt im Staat», Kommunalmagazin 4/2016).

Warten auf Bericht der Weko

Im November hat die KKJPD beschlossen, das Küps vorderhand nicht in Kraft zu setzen. Insbesondere ist umstritten, was passiert, wenn Firmen und Sicherheitsangestellte aus Kantonen mit abweichenden Regelungen Bewilligungen beantragen. Die Konkordatskommission hat dazu bei der für die Aufsicht über den Binnenmarkt zuständigen Wettbewerbskommission (Weko) ein Gutachten beantragt. An der nächsten Versammlung der KKJPD am 6. April 2017 wird dieses vorliegen und das weitere Vorgehen bestimmt.

Neuer Verband der Sicherheits-KMU

Derweil organisieren sich die privaten Sicherheitsfirmen: Mehrere von ihnen haben am 29. Dezember 2016 den Verband privater und öffentlicher Sicherheitsdienstleister Schweiz (VPOSS) gegründet. Er spreche vor allem KMU im grösstenteils von grossen Unternehmungen dominierten Marktumfeld an, heisst es in einer Mitteilung. Dabei sieht sich der VPOSS nicht als Konkurrenz zu den bestehenden Berufsverbänden, etwa dem Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-
Unternehmen (VSSU), sondern als Ergänzung dazu.

Der neue Verband will sich laut Mitteilung darum bemühen, auch Opinion-Leader aus dem Bereich öffentliche Sicherheit anzusprechen, damit die Kommunikation und der Erfahrungsaustausch zwischen öffentlichen Organen und der privaten Sicherheitsdienstleister verstärkt und intensiviert werden könne. Als erster VPOSS-Präsident wurde Adelrich Gisler von der Firma Giwa Security gewählt. (aes/mgt)

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