Verwaltungsgericht: Stadt Zürich darf Parkplätze für Veloweg aufheben
Die Stadt Zürich darf für eine Velowegverbindung in Schwamendingen 16 weisse Autoparkplätze aufheben. Nachdem Gewerbetreibende gegen das Vorhaben Beschwerde eingereicht hatten, hat das Verwaltungsgericht diese nun vollumfänglich abgewiesen.
Die Beschwerdeführenden kritisierten, dass "im Sinne eines Kahlschlags"
alle Parkfelder aufgehoben werden sollen. Sie seien als direkte
Anstösser an der Saatlenstrasse zwingend auf Parkplätze für Kunden und
das anliefernde Gewerbe angewiesen. Derweil stellte das
Verwaltungsgericht in seinem am Donnerstag im Internet veröffentlichten
Urteil in Frage, ob die Gewerbetreibenden überhaupt besonders betroffen
sind: Denn es erscheine zumindest zweifelhaft, ob ein erheblicher Teil
der Kundschaft der Gastro-, Dienstleistungs- und Kleinhandelsbetriebe
mit dem Auto anreise. Zudem verwies das Verwaltungsgericht darauf, dass
sich der Strassenabschnitt in unmittelbarer Nähe zu einer Haltestelle
mit zwei Tram- und vier Buslinien befindet.
Öffentliches Interesse an einer Verbesserung der Verkehrssicherheit überwiegt privates Interesse
Das
Verwaltungsgericht lässt diese Frage der Betroffenheit der
Gewerbetreibenden aber offen. Dies, weil sich ihre Beschwerde ohnehin
als unbegründet erweist: Das private Interesse am Erhalt der Parkfelder sei klar geringer zu gewichten als das öffentliche Interesse an einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.
In
der Saatlenstrasse gilt im betroffenen Abschnitt Einbahnverkehr - mit
Ausnahme für Velos. Gemäss Stadtrat ist die Fahrbahnbreite aber - wegen
der 16 längs des rechten Fahrbahnrands verlaufenden Parkfelder - zu
schmal, um Velos entgegen der signalisierten Einbahnrichtung fahren zu
lassen. Darum werden sie behelfsmässig auf dem Trottoir geführt. Diese
aktuelle Regelung berge Sicherheitsrisiken, und sie laufe der von der
Stadt beabsichtigten und im Richtplan festgehaltenen Veloförderung
zuwider, hatte bereits das Statthalteramt erklärt. Das
Verwaltungsgericht verweist in seinem Urteil auf diese "zutreffenden
Erklärungen".
Mehrere Projekte wegen Beschwerden blockiert
Die
Aufhebung der 16 Parkfelder sei, wie der Stadtrat ausführlich begründet
habe, geeignet und erforderlich, um die Verkehrssicherheit für
Fussgänger und Radfahrer zu erhöhen, hält das Gericht fest. Diese
Massnahme sei den Gewerbetreibenden auch zuzumuten; im Umkreis von rund
250 Metern gebe es rund 100 weitere
öffentliche Parkplätze.
Das
Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann
Beschwerde am Bundesgericht erhoben werden. Die Stadt Zürich will den
Veloverkehr fördern und plant unter anderem den Bau zahlreicher
Velovorzugsrouten. Aktuell sind mehrere Projekte wegen eingegangener
Beschwerden blockiert. (sda/mai)